Lochscheibe
Eine Lochscheibe ist eine Scheibe mit mindestens einer oder mit mehreren Bohrungen, deren Rotationsachsen parallel zur Symmetrieachse des Scheibenzylinders sind.[1][2][3]
Anwendungsgebiete
Konzentrische Lochscheiben
Lochscheiben mit einer einzigen konzentrischen Bohrung werden zum Beispiel für folgende Zwecke eingesetzt:
- Zwei Flachdichtungen aus Glasfasern
- Photochemisch geätzte Lochblende mit einem Innendurchmesser von 90 Mikrometern
- Messblende eines Durchflusssensors
- Drei Unterlegscheiben
Lochscheiben mit mehreren Löchern
Lochscheiben mit mehreren Löchern werden vielfältig in Geräten eingesetzt:
- Lochscheibe des Schneidwerks eines Fleischwolfs
- Zeichnung einer Loschscheibe für eine pneumatische Sirene
- Nipkow-Scheibe für die Erzeugung von Bewegtbildern
- Zwei Lochscheiben eines Teilapparats
Literatur
- DIN 7527, Teil 2: Schmiedestücke aus Stahl Bearbeitungszugaben und zulässige Abweichungen für freiformgeschmiedete Lochscheiben
- DIN EN 12728:2000-01: Grenzflächenaktive Stoffe – Bestimmung des Schäumvermögens – Lochscheiben-Schlagverfahren
Einzelnachweise
- Patent EP0615073B1: Kombination aus Schraubenmutter und Lochscheibe. Angemeldet am 12. März 1993, veröffentlicht am 13. Dezember 1995, Anmelder: Abu-Plast Kunststoffbetriebe GmbH, Erfinder: Hilmar Bauer.
- Patent EP1184565B1: Lochscheibe, insbesondere für Einspritzventile und Verfahren zur Herstellung einer Lochscheibe. Angemeldet am 23. März 1996, veröffentlicht am 4. Januar 2006, Anmelder: Robert Bosch GmbH, Erfinder: Stefan Arndt et al.
- Patent DE102009005929B4: Schneidwerk, insbesondere für einen Fleischwolf. Angemeldet am 19. Januar 2009, veröffentlicht am 28. Juni 2018, Anmelder: Maschinenfabrik Laska Gesellschaft m.b.H, Erfinder: Michael Laus.
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