Listenkandidat
Ein Listenkandidat wird über eine von einer Partei oder eine Wählervereinigung aufgestellte Wahlliste gewählt. Je nach Wahlsystem hat der Wähler hierbei mehr oder weniger Einfluss auf die Personen, die durch seine Stimme gewählt werden:
Bei der Bundestagswahl in Deutschland werden mit der Zweitstimme nur Parteilisten gewählt, die Reihung der Kandidaten ist fest. Sie wird vor der Wahl durch die jeweilige Partei vorgenommen, wobei dies laut Parteiengesetz auf demokratische Weise zu geschehen hat. (siehe: Bundestagswahlrecht)
Bei der Landtagswahl zum Beispiel in Bayern kann der Wähler mit der Zweitstimme einen Bewerber auf einer der Listen ankreuzen. Die Stärke der Parteien im Landtag wird durch das Verhältnis der Gesamtstimmenzahlen bestimmt. Für die einzelnen Parteien kommen die Kandidaten zum Zuge, die innerhalb ihrer Listen die meisten Stimmen (Summe aus Erst- und Zweitstimme) erhalten haben. Der Wähler hat also einen begrenzten Einfluss auf die Reihung der Kandidaten.
Bei Kommunalwahlen nach dem süddeutschen System hat der Wähler mehrere Stimmen, meist so viele, wie Mandate zu vergeben sind. Durch Kumulieren und Panaschieren kann er quasi seine eigene Liste aus den Angeboten der verschiedenen Parteien zusammenstellen.
Dasselbe Prinzip ist auch bei fast allen Parlamentswahlen in der Schweiz üblich. Der Ständerat wird allerdings in den meisten Kantonen im Majorzverfahren gewählt, ebenso fast alle Exekutiven.