Liste der Bodendenkmäler in Velden (Pegnitz)

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Stadt Velden zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Mit d​em Stand v​om 3. Juli 2018 s​ind 14 Bodendenkmäler v​on Velden i​n der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.

Hinweise zu den Angaben in der Tabelle

  • Spalte Name, Bezeichnung: Bezeichnung des denkmalgeschützten Objektes
  • Spalte Ortsteil: Ortsteil, in dem sich das denkmalgeschützte Objekt befindet
  • Spalte Koordinaten: Geografischer Standort
  • Spalte Denkmalnummer: Offizielle Denkmalnummer des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
  • Spalte Zeitstellung: Besondere Daten, so weit bekannt oder ableitbar, teilweise auch Datum der Ersterwähnung der Liegenschaft
  • Spalte Denkmalumfang, Bemerkung: Nähere Erläuterungen über den Denkmalstatus, den Umfang der Liegenschaft und ihre Besonderheiten

Bis a​uf die Spalte Bild s​ind alle Spalten sortierbar.

Liste der Bodendenkmäler

Name, Bezeichnung Ortsteil Koordinaten Denkmalnummer Zeitstellung Denkmalumfang, Bemerkung Bild
Grabhügel der Hallstattzeit Treuf 49° 37′ 12,75″ N, 11° 28′ 26,59″ O D-5-6334-0020 In der Waldflur „Großes Bergholz“
Höhlenstation vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung Treuf 49° 36′ 20,77″ N, 11° 28′ 53,47″ O D-5-6334-0021 Andreaskirche (D 13)
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Höhlenstation vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung Treuf 49° 36′ 37,58″ N, 11° 28′ 17,8″ O D-5-6334-0022 Appenloch (D 150), auch Michelhöhle oder Friedrichshöhle genannt
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Höhlenstation vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung Viehhofen 49° 38′ 20,69″ N, 11° 29′ 8,84″ O D-5-6334-0024 Großes Rohenloch (D 18)
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Höhlenstation vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung Viehhofen 49° 37′ 29,03″ N, 11° 28′ 31,4″ O D-5-6334-0025 Geisloch bei Münzinghof (D 16), auch als Geislochhöhle bezeichnet
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Höhlenstation vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung Viehhofen 49° 38′ 21,37″ N, 11° 29′ 21,08″ O D-5-6334-0026 Raumgrotte (D 164), auch als Raumhöhle bezeichnet
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Abschnittsbefestigung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung Velden 49° 36′ 37,35″ N, 11° 30′ 42,87″ O D-5-6335-0028 Abschnittsbefestigung auf den Veldener Felsen, größtenteils modern überbaut
Freilandstation des Mesolithikums Velden 49° 36′ 42,58″ N, 11° 31′ 2,65″ O D-5-6335-0030 Am Südostende von Velden, in einem großen Bogen der Pegnitz
Höhlenstation der frühen Bronzezeit Velden 49° 36′ 46,13″ N, 11° 30′ 26,32″ O D-5-6335-0031
Spätmittelalterliche Kirchenwüstung St. Gotthard Velden/Hartenstein 49° 36′ 14,95″ N, 11° 31′ 18,97″ O D-5-6335-0037 Spätmittelalterlich Abgegangene Kirche am Gotthardsberg. Gemeindegrenze zu Hartenstein überschreitendes Bodendenkmal.
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Stadtbefestigung von Velden Velden 49° 36′ 50,63″ N, 11° 30′ 39,34″ O D-5-6335-0046 Stadtbefestigung nur noch teilweise erhalten
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Altstadt von Velden Velden 49° 36′ 48,75″ N, 11° 30′ 38,47″ O D-5-6335-0047
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der evangelisch-lutherischen Pfarrkirche St. Maria Velden 49° 36′ 46,12″ N, 11° 30′ 42,63″ O D-5-6335-0048 St. Maria
Spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehemaligen Pflegschlosses Velden 49° 36′ 47,98″ N, 11° 30′ 32,72″ O D-5-6335-0063 Pflegschloss Velden

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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