Liste der Bodendenkmäler in Offenhausen (Mittelfranken)

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Offenhausen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Mit d​em Stand v​om 3. Juli 2018 s​ind 15 Bodendenkmäler v​on Offenhausen i​n der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.

Hinweise zu den Angaben in der Tabelle

  • Spalte Name, Bezeichnung: Bezeichnung des denkmalgeschützten Objektes
  • Spalte Ortsteil: Ortsteil, in dem sich das denkmalgeschützte Objekt befindet
  • Spalte Koordinaten: Geografischer Standort
  • Spalte Denkmalnummer: Offizielle Denkmalnummer des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
  • Spalte Zeitstellung: Besondere Daten, so weit bekannt oder ableitbar, teilweise auch Datum der Ersterwähnung der Liegenschaft
  • Spalte Denkmalumfang, Bemerkung: Nähere Erläuterungen über den Denkmalstatus, den Umfang der Liegenschaft und ihre Besonderheiten

Bis a​uf die Spalte Bild s​ind alle Spalten sortierbar.

Liste der Bodendenkmäler

Name, Bezeichnung Ortsteil Koordinaten Denkmalnummer Zeitstellung Denkmalumfang, Bemerkung Bild
Grabhügel mit Bestattungen der Hallstattzeit und der frühen Latènezeit Püscheldorf/Altdorf bei Nürnberg 49° 25′ 24,56″ N, 11° 24′ 11,41″ O D-5-6534-0003 Gemeindegrenze zu Altdorf bei Nürnberg überschreitendes Bodendenkmal
Mittelalterlicher Turmhügel Offenhausen 49° 26′ 38,99″ N, 11° 23′ 30,08″ O D-5-6534-0104 Turmhügel Egensbach, heute völlig verebnet und überbaut
Mittelalterlicher Burgstall Offenhausen 49° 26′ 24,8″ N, 11° 23′ 46,78″ O D-5-6534-0105 Turmhügel Birkensee
Grabhügel der Bronzezeit Offenhausen 49° 27′ 3,04″ N, 11° 26′ 0,45″ O D-5-6534-0106 Auf dem Gipfelbereich des „Lindenbühl“
Mittelalterlicher Burgstall Offenhausen 49° 26′ 30,26″ N, 11° 24′ 23,15″ O D-5-6534-0107 Burgstall Keilberg, im Bereich der Ottmar-Ottilienkapelle
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Mittelalterlicher Burgstall Kucha 49° 25′ 39,29″ N, 11° 25′ 51,48″ O D-5-6534-0110 Burgstall Hohenkuchen
Mittelalterlicher Turmhügel Kucha 49° 25′ 46,59″ N, 11° 25′ 22,54″ O D-5-6534-0111 Turmhügel Mittelhof
Grabhügel der späten Bronzezeit Püscheldorf 49° 25′ 54,8″ N, 11° 23′ 45,12″ O D-5-6534-0115 In der Waldflur „Brunnholz“
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung Püscheldorf 49° 26′ 23,2″ N, 11° 22′ 43,19″ O D-5-6534-0116 In der Waldflur „Hinteres Holz“. Gemeindegrenze zu Leinburg überschreitendes Bodendenkmal
Grabhügel und Wallanlage vorgeschichtlicher Zeitstellung Breitenbrunn/Engelthal 49° 27′ 12,21″ N, 11° 26′ 55,18″ O D-5-6534-0140 In der Waldflur „Eicha“. Gemeindegrenze zu Engelthal überschreitendes Bodendenkmal
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung Kucha 49° 26′ 4,13″ N, 11° 26′ 32,02″ O D-5-6534-0147 In der Waldflur „Birkach“.
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der evangelisch-lutherischen Pfarrkirche St. Nikolaus Offenhausen 49° 27′ 0,25″ N, 11° 24′ 43,24″ O D-5-6534-0192 Kirche St. Nikolaus
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Mittelalterliche Wasserburg Offenhausen 49° 27′ 2,13″ N, 11° 24′ 41,38″ O D-5-6534-0193 Burgstall Offenhausen, im Bereich südlich/südwestlich der Ortskirche von Offenhausen
Befunde des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Kapellenruine St. Ottmar und St. Ottilien Offenhausen 49° 26′ 30,26″ N, 11° 24′ 23,15″ O D-5-6534-0196 Kapelle St. Ottmar und St. Ottilien
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Siedlung der Urnenfelderzeit Offenhausen 49° 27′ 2,13″ N, 11° 24′ 41,38″ O D-5-6534-0216 Im Ortsbereich von Schrotsdorf

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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