Liste der Bodendenkmäler in Hersbruck

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Stadt Hersbruck zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Mit d​em Stand v​om 13. Oktober 2018 s​ind 11 Bodendenkmäler v​on Hersbruck i​n der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.

Liste der Bodendenkmäler

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Hersbruck
(Standort)
Amtsgericht Hersbruck

Mittelalterliche Burg

D-5-6434-0017
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Hersbruck
(Standort)
Grabhügel der Hallstattzeit D-5-6434-0022 BW
Hersbruck
(Standort)
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung und mittelalterlicher Burgstall D-5-6434-0023
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Hersbruck
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. Pfarrkirche St. Maria D-5-6434-0204
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Hersbruck
(Standort)
Spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. Spitalkirche St. Elisabeth D-5-6434-0205
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Hersbruck
(Standort)
Mittelalterliche Stadtbefestigung von Hersbruck D-5-6434-0206
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Hersbruck
(Standort)
Befestigte mittelalterliche und frühneuzeitliche Altstadt von Hersbruck D-5-6434-0207
Hersbruck
(Standort)
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung D-5-6434-0211 BW
Hersbruck
(Standort)
Siedlung der Michelsberger Kultur und Brandgräber der Urnenfelder- und Hallstattzeit D-5-6434-0212 BW
Hersbruck
(Standort)
Spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. Filialkirche St. Thomas D-5-6434-0213
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Henfenfeld, Hersbruck
(Standort)
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung D-5-6534-0063 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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