Liste der Bodendenkmäler in Kirchdorf am Inn (Bayern)

Auf dieser Seite s​ind die Bodendenkmäler i​n der niederbayerischen Gemeinde Kirchdorf a​m Inn zusammengestellt. Diese Tabelle i​st eine Teilliste d​er Liste d​er Bodendenkmäler i​n Bayern. Grundlage i​st die Bayerische Denkmalliste, d​ie auf Basis d​es Bayerischen Denkmalschutzgesetzes v​om 1. Oktober 1973 erstmals erstellt w​urde und seither d​urch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen n​icht die rechtsverbindliche Auskunft d​er Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Kirchdorf am Inn

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
() Brandgräber der mittleren römischen Kaiserzeit und Reihengräberfeld des frühen Mittelalters. D-2-7743-0002
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich des Hofmarkschlosses von Seibersdorf mit abgegangenem Wirtschaftshof. D-2-7743-0003
() Verebnetes Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7743-0004
() Vogelherd des späten Mittelalters oder der frühen Neuzeit. D-2-7743-0006
() Gräber und Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7743-0007
() Verebneter Burgstall des hohen oder späten Mittelalters. D-2-7743-0008
() Siedlung und verebnetes Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7743-0009
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7743-0010
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7743-0011
() Brandgräber und Siedlung der mittleren römischen Kaiserzeit sowie Siedlung des frühen Mittelalters. D-2-7743-0012
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7743-0013
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7743-0018
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7743-0019
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich des Hofmarksschlosses von Ritzing. D-2-7743-0020
() Verschanzter Brückenkopf der späten Neuzeit (1799/1800). D-2-7743-0031
() Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt von Kirchdorf am Inn und ihrer mittelalterlichen Vorgängerbauten. D-2-7743-0053
() Untertägige frühneuzeitliche Teile der katholischen Filialkirche St. Johannes Nepomuk von Ritzing. D-2-7743-0055
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Jakobus der Ältere von Seibersdorf. D-2-7743-0056
() Teilstücke der römischen Inntalstraße mit begleitenden Materialentnahmegruben. D-2-7743-0059
() Untertägige frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Wallfahrtskapelle „Zur Muttergottes von der immerwährenden Hilfe“ in Stadleck mit angeschlossener Eremitenklause. D-2-7743-0063
() Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Edelsitzes Jägerslust in Stadleck. D-2-7743-0064
() Teilstücke der römischen Inntalstraße mit begleitenden Materialentnahmegruben. D-2-7743-0067
() Teilstück der römischen Inntalstraße mit begleitenden Materialentnahmegruben. D-2-7743-0068
() Wüstung des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit sowie Burgstall oder Befestigungswerk des Mittelalters oder der Neuzeit D-2-7744-0062

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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