Liste der Bodendenkmäler in Gerolzhofen

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Gerolzhofen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Gerolzhofen

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
() Freilandstation des Paläolithikums und des Mesolithikums, Siedlung D-6-6027-0027
() Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6027-0218
() Abgegangenes Siechhaus des späten Mittelalters. D-6-6028-0036
() Siedlung des Mittelneolithikums und vermutlich mittelalterliche Wüstung. D-6-6028-0037
() Siedlung des frühen Mittelalters. D-6-6028-0038
() Körpergräber vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6028-0076
() Siedlung des Spätneolithikums. D-6-6028-0078
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6028-0084
() Bestattungsplatz mit verebneten Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung sowie Siedlung D-6-6028-0087
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6028-0090
() Untertägige Teile der spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Kath. Stadtpfarrkirche D-6-6028-0094
() Untertägige Teile der spätmittelalterlichen Johanniskapelle in Gerolzhofen D-6-6028-0150
() Untertägige Teile erhaltener Spitalbauten und der frühneuzeitlichen Spitalkirche St. Vitus D-6-6028-0151
() Untertägige Teile der frühneuzeitlichen Friedhofskapelle St. Michael in Gerolzhofen D-6-6028-0152
() Untertägige Teile erhaltener Abschnitte sowie Fundamente abgegangener Partien D-6-6028-0153
() Untertägige Teile erhaltener Abschnitte sowie Fundamente abgegangener Partien D-6-6028-0154
() Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Altstadt D-6-6028-0155
() Siedlung der Urnenfelderzeit. D-6-6128-0001
() Siedlung der Stichbandkeramik. D-6-6128-0003
() Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-6128-0005
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6128-0022
() Fundamente der abgegangenen mittelalterlichen Bischofspfalz „Lindelach“ D-6-6128-0045
() Siedlung des Mittelneolithikums. D-6-6128-0053
() Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-6128-0056
() Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-6128-0057
() Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-6128-0058
() Siedlung der Urnenfelderzeit und Wüstung „Lindelach“ des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-6-6128-0059
() Untertägige Teile der frühneuzeitlichen Gertraudiskapelle in Gerolzhofen D-6-6128-0061

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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