Liste der Bodendenkmäler in Dingolshausen

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Dingolshausen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Dingolshausen

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung der späten Latènezeit. D-6-6028-0019 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, der Urnenfelderzeit, der jüngeren Latènezeit D-6-6028-0020 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-6028-0021 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6028-0022 BW
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6028-0061
() Mittelalterlicher Turmhügel. D-6-6028-0075
(Standort) Siedlung des Neolithikums. D-6-6028-0099 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums. D-6-6028-0102 BW
(Standort) Fundamente mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Vorgängerbauten der Kath. Pfarrkirche D-6-6028-0130 BW
(Standort) Fundamente mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Vorgängerbauten der Kath. Pfarrkirche D-6-6028-0134 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit und der frühen Kaiserzeit. D-6-6128-0002 BW
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall. D-6-6128-0017 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6128-0042 BW
(Standort) Siedlung und vermutlich Grabenwerk vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6128-0046 BW
(Standort) Siedlung der römischen Kaiserzeit und vermutlich der Urnenfelderzeit. D-6-6128-0049 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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