Liste der Bodendenkmäler in Geldersheim

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Geldersheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Geldersheim

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
() Siedlung des Neolithikums, der Hallstattzeit und der Frühlatènezeit D-6-5926-0012
() Siedlung der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Urnenfelderzeit D-6-5926-0013
() Siedlung der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums, der Hallstattzeit D-6-5926-0014
() Siedlung der Hallstattzeit und Wüstung des frühen bis hohen Mittelalters. D-6-5926-0015
() Siedlung der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums D-6-5926-0016
() Siedlung des Mittelneolithikums, der Hallstattzeit, der jüngeren Latènezeit D-6-5926-0017
() Siedlung des Mittelneolithikums, der Urnenfelderzeit und der Hallstattzeit D-6-5926-0018
() Siedlung des Mittelneolithikums und der Hallstattzeit. D-6-5926-0019
() Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-6-5926-0021
() Siedlung der Linearbandkeramik und Bestattungsplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5926-0022
() Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5926-0023
() Mittelalterlicher bis frühneuzeitlicher Turmhügel „Riedburg“. D-6-5926-0024
() Siedlung der Hallstattzeit. D-6-5926-0028
() Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5926-0055
() Siedlung der Linearbandkeramik, des Mittelneolithikums und der Hallstattzeit. D-6-5926-0077
() Siedlung der Urnenfelderzeit. D-6-5926-0099
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5926-0100
() Siedlung der römischen Kaiserzeit. D-6-5926-0102
() Siedlung der Urnenfelderzeit und der jüngeren Latènezeit. D-6-5926-0103
() Siedlung der jüngeren Latènezeit und der römischen Kaiserzeit. D-6-5926-0104
() Siedlung der Linearbandkeramik und des Mittelneolithikums. D-6-5926-0106
() Bestattungsplatz der Urnenfelderzeit. D-6-5926-0112
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5926-0113
() Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5926-0137
() Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5926-0138
() Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5926-0139
() Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-5926-0201
() Siedlung der Metallzeiten. D-6-5926-0203
() Burgstall des Mittelalters. D-6-5926-0204
() Siedlung der Linearbandkeramik, des Endneolithikums, der Latènezeit, der römischen Kaiserzeit D-6-5927-0049
() Bestattungsplatz mit verebnetem Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5927-0113
() Bestattungsplatz des Endneolithikums. D-6-5927-0142
() Siedlung der älteren Laténezeit und der römischen Kaiserzeit. D-6-5927-0242

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Geldersheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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