Liste der Bodendenkmäler in Dittelbrunn

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Dittelbrunn zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Dittelbrunn

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Mittelalterliche Orts- und Kirchenwüstung „Lauerbach“. D-6-5827-0011 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln der späten Hallstattzeit. D-6-5827-0013 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5827-0026 BW
(Standort) Untertägige Teile der im Kern frühneuzeitlichen Kath. Kirche Mariae Geburt in Hambach D-6-5827-0041 BW
(Standort) Untertägige Teile der frühneuzeitlichen Kath. Kirche St. Kilian in Holzhausen. D-6-5827-0042 BW
(Standort) Untertägige Teile der frühneuzeitlichen Kath. Kirche St. Antonius von Padua D-6-5827-0044 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit. D-6-5927-0024 BW
(Standort) Freilandstation des Paläolithikums. D-6-5927-0039 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5927-0041 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5927-0042 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5927-0043 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5927-0045 BW
(Standort) Körpergräber der römischen Kaiserzeit. D-6-5927-0047 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5927-0121 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-5927-0139 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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