Liste der Baudenkmäler in Puschendorf

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Puschendorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 19. August 2014 wieder und enthält 4 Baudenkmäler.

Wappen von Puschendorf

Baudenkmäler

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
an der Straße nach Veitsbronn
()
Grenzstein Sandstein mit Wappen, bezeichnet „1829“; nicht nachqualifiziert D-5-73-124-4
Kirchplatz 4; Nähe Kirchplatz
(Standort)
Friedhofstor Zwei Sandsteinpfeiler mit Wappen und Kugelbekrönung, bezeichnet „1750“ D-5-73-124-3 BW
Kirchplatz 6
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Wolfgang Saalkirche, Sandsteinquaderbau mit Satteldach, bezeichnet „1489“, Weihe 1491, Fachwerk-Dachtürmchen mit Haubendach 18. Jahrhundert; mit Ausstattung D-5-73-124-1
Kirchplatz 6; Nähe Kirchplatz
(Standort)
Futtermauern des Burgstallgrabens Aus Sandsteinmauerwerk, die innere überhöhte Mauer mit Spitzbogentor gleichzeitig Kirchhofmauer D-5-73-124-2 BW
Kirchplatz 6; Nähe Kirchplatz
(Standort)
Brücke über den Graben Einjochige Bogenbrücke aus Sandsteinquadermauerwerk, bezeichnet „1736“ D-5-73-124-2 BW

Ehemalige Baudenkmäler

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Heuberg 10
(Standort)
Landvilla Zweigeschossiger Bau mit Krüppelwalmdach und Zwerchhäusern mit Krüppelwalm- bzw. Satteldach, verputzter Massivbau mit Ziegelsteingliederung und Fachwerkelementen im historisierenden Heimatstil, nach Planung von Eugen Kengelbach 1910

Mit Nebengebäude

D-5-73-124-5 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Hans Wolfram Lübbeke: Mittelfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band V). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52396-1.
Commons: Baudenkmäler in Puschendorf – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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