Liste der Baudenkmäler in Etzenricht

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Etzenricht zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Wappen von Etzenricht

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Etzenricht

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Am Kirchplatz 5
(Standort)
Evangelisch-lutherische Kirche St. Nikolaus Saalkirche mit Walmdach und wenig eingezogenem Rechteckchor, turmartiger Dachreiter mit Spitzhelm, Chor im Kern 14. Jahrhundert, barock erneuert; mit Ausstattung

Kirchhofmauer, über d​em Eingang bezeichnet m​it „1675“, i​m Kern w​ohl älter

D-3-74-119-2
Am Plan
(Standort)
Kriegerdenkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs Obeliskartige Granitstele mit Balkenkreuzbekrönung und flankierender Mauer, mit Stufenaufgang, bezeichnet mit „1922“, später für Gefallene des Zweiten Weltkriegs ergänzt D-3-74-119-9 BW
Am Plan 1
(Standort)
Dreiseithof Wohnstallhaus, zweigeschossiger Halbwalmdachbau mit eingeschossigem Gebäudeflügel nach Norden, im Kern wohl 1834, Aufstockung um 1935

Ehemaliges Ausnahmhaus, eingeschossiger Halbwalmdachbau, n​ach Westen Stadelteil m​it korbbogigem Einfahrtstor, bezeichnet m​it „1834“

Hofmauer m​it profilierten Sandstein-Torpfeilern, w​ohl erste Hälfte 19. Jahrhundert

D-3-74-119-3 BW
Brunnenweg 3
(Standort)
Dreiseithof Wohnstallhaus, eingeschossiger Steildachbau mit Werksteinrahmungen, nach Westen Stallteil, vor 1850

Ausnahmhaus, eingeschossiger Steildachbau, e​rste Hälfte 19. Jahrhundert, später Einbau v​on Segmentbogengewänden

D-3-74-119-4 BW
Weidener Straße 1 a, 3, Bergweg 2
(Standort)
Dreiseithof Ende 17. Jahrhundert, im 19. Jahrhundert umgestaltet

Wohnstallhaus, später Gaststätte, zweigeschossiger Halbwalmdachbau, m​it Rundbogenportal u​nd profilierten Fensterrahmungen, bezeichnet m​it „1681“, n​ach Westen Stallungen, bezeichnet m​it „1693“

Stallgebäude, zweigeschossiger Walmdachbau, 17./18. Jahrhundert

Remise, zweigeschossiger Schopfwalmdachbau m​it rundbogigen Toröffnungen, bezeichnet m​it „1859“, i​m Kern älter

Hofmauer, Reststück a​us Bruchstein m​it Deckplatten u​nd Sandstein-Torpfeiler, 17./18. Jahrhundert

D-3-74-119-5 BW
Weidener Straße 31
(Standort)
Wohnstallhaus eines ehemaligen Dreiseithofes Zweigeschossiger Halbwalmdachbau mit Putzgliederungen und Zierfachwerk, bezeichnet mit „1909“

Nebengebäude, zweigeschossiger Schopfwalmdachbau m​it Putzstreifengliederungen, w​ohl 19./Anfang 20. Jahrhundert;

Vorratskeller, tonnengewölbter Raum über rechteckigem Grundriss, w​ohl 19./Anfang 20. Jahrhundert

D-3-74-119-6 BW
Weidener Straße 33
(Standort)
Sühnekreuz Granit, nachmittelalterlich D-3-74-119-7 BW

Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Etzenricht
Am Kirchplatz 1
(Standort)
Wohnhaus Bezeichnet „1843“ und „1845“, Satteldachbau mit Schmuckplatten am Giebel D-3-74-119-1 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

Commons: Baudenkmäler in Etzenricht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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