Liste der Baudenkmäler in Eichenau

Auf dieser Seite s​ind die Baudenkmäler i​n der oberbayerischen Gemeinde Eichenau zusammengestellt. Diese Tabelle i​st eine Teilliste d​er Liste d​er Baudenkmäler i​n Bayern. Grundlage i​st die Bayerische Denkmalliste, d​ie auf Basis d​es Bayerischen Denkmalschutzgesetzes v​om 1. Oktober 1973 erstmals erstellt w​urde und seither d​urch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen n​icht die rechtsverbindliche Auskunft d​er Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Wappen von Eichenau

Einzeldenkmäler nach Straßen

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hauptstraße 2
(Standort)
Katholische Pfarrkirche zu den heiligen Schutzengeln Neubarocker Saalbau mit seitenschiffartiger Marienkapelle, stark eingezogenem Polygonalchor, angefügter zweigeschossiger Sakristei und südlichem Chorflankenturm mit Zwiebelhaube, Franz Huf, 1926; mit Ausstattung. D-1-79-118-1
weitere Bilder
Hauptstraße 2
(Standort)
Katholisches Pfarrhaus Zweigeschossiger Putzbau mit Walmdach und stehenden Gauben, Franz Huf, 1926. D-1-79-118-2
Roggensteiner Allee 64
(Standort)
Villa Scholl Zweigeschossiger Putzbau mit Zierfachwerk am Obergeschoss und Krüppelwalmdach, um 1920/30. D-1-79-118-4 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Volker Liedke, Peter Weinzierl: Landkreis Fürstenfeldbruck (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.12). Karl M. Lipp Verlag, München 1996, ISBN 3-87490-574-8, S. 38–39.
Commons: Baudenkmäler in Eichenau – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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