Liste der Übertretungen im deutschen Strafrecht bis 1975

Hier werden früher in Deutschland strafbare Übertretungen aufgeführt (die Geldstrafen geben den Stand von 1915 wieder, die Höchstmaße wurden 1924 nach vorübergehenden Erhöhungen in der Inflationszeit bei 150 Reichsmark vereinheitlicht und 1948 auf 150 DM umgestellt, 1964 wurden in der Bundesrepublik die Höchstmaße auf 500 DM erhöht, 1970 die Haft durch die Freiheitsstrafe ersetzt und auch im § 361 die Worte "oder Geldstrafe" hinzugefügt).

In der DDR wurde mit Einführung des Strafgesetzbuchs (DDR) mit Wirkung vom 1. Juli 1968 der Begriff Übertretung abgeschafft; liegt das unten genannte Jahr der Abschaffung danach, bezieht es sich also nur auf die Bundesrepublik:

lfd. Nr. Tatbestand Jahr der Abschaffung Weitere Entwicklung
§ 360 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark)
lfd. Nr. 1Anlegen oder Veröffentlichen von Grundrissen von Festungsbauwerken ohne Erlaubnis1914kein Tatbestand mehr, siehe aber § 109 g StGB
lfd. Nr. 2Illegaler Waffenbesitz1975jetzt Straftat: zunächst § 73 Waffengesetz, seit 2003 § 51, § 52 WaffG
lfd. Nr. 3Auswandern von Reservisten ohne Genehmigung oder

von Ersatzreservisten erster Klasse ohne der Militärbehörde vorher das Auswandern angezeigt zu haben

19351935–1945 Straftat § 140a bzw. 140b StGB,

1956–2008 Ordnungswidrigkeit: § 45 Abs. 1 Nr. 2 WehrpflichtG, heute kein Tatbestand mehr

lfd. Nr. 4Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 127 OWiG
lfd. Nr. 5Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 127 OWiG
lfd. Nr. 6Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 128 OWiG
lfd. Nr. 7Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 124 OWiG
lfd. Nr. 8Falsche Namensangabe1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 111 OWiG
lfd. Nr. 9Verbotener Betrieb einer Versicherung1975jetzt Straftat: § 331 VAG
lfd. Nr. 10unterlassene Hilfeleistung1935jetzt Straftat: § 330 c StGB, seit 1980 § 323c StGB
lfd. Nr. 11Ruhestörung; Grober Unfug1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 117 OWiG; § 118 OWiG
lfd. Nr. 12Verstoß gegen die Pfandleiherverordnung1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 12a PfandlV
lfd. Nr. 13Tierquälerei1933jetzt Straftat: zunächst § 145b StGB, 1934–1972 § 9 Tierschutzgesetz, seit 1972 § 17 TierSchG
lfd. Nr. 14unbefugtes öffentliches Glücksspiel1919jetzt Straftat: § 284 StGB
§ 361 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen)
lfd. Nr. 1Verstoß gegen die Vorschriften über die Polizei-Aufsicht1975jetzt Straftat: § 145a StGB Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
lfd. Nr. 2Rückkehr nach Ausweisung1934jetzt Straftat: zunächst § 5 Reichsverweisungsgesetz, § 47 Ausländergesetz 1965, § 92 AuslG 1990,

seit 2005 § 95 AufenthaltsG

lfd. Nr. 3Landstreicherei1975kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 4Betteln1975kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 5Herbeiführung der Sozialhilfebedürftigkeit1975kein Tatbestand mehr, siehe aber § 34 SGB II
lfd. Nr. 6Grob anstößige und belästigende Handlungen1973jetzt Ordnungswidrigkeit: § 119 OWiG
lfd. Nr. 6aProstitution in der Nähe von Kirchen oder in Wohnungen, in der Personen zwischen 3 und 18 Jahren wohnen

(unabhängig davon, ob jemand sittlich gefährdet wurde)

1973kein Tatbestand mehr, vgl. aber Zeile darunter
lfd. Nr. 6bJugendgefährdende Prostitution1973jetzt Straftat: § 184 g StGB
lfd. Nr. 6cAusübung der verbotenen Prostitution1973jetzt Straftat: § 184f StGB
lfd. Nr. 7Verweigern zumutbarer Arbeit1975kein Tatbestand mehr, siehe aber § 31 SGB II
lfd. Nr. 8Unzureichende Bemühung um einen Wohnsitz bei Obdachlosigkeit1975kein Tatbestand mehr, siehe aber § 31 SGB II
lfd. Nr. 9Verstoß gegen die Aufsichtspflicht1973kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 10Verletzung der Unterhaltspflicht1943jetzt Straftat: § 170 StGB
§ 363 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark)
bis 1943 Missbrauch von Ausweispapieren, ab 1957 Betreten militärischer Anlagen1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 114 OWiG
§ 364 StGB
(Strafmaß: Geldstrafe bis zu 150 Mark)
Wiederverwenden von Briefmarken und anderem Stempelpapier nach Entfernung der Entwertung1975jetzt Straftat: § 148 Abs. 2 StGB
§ 365 StGB
(Strafmaß: Geldstrafe bis zu 15 Mark für den Gast, Haft bis zu vierzehn Tage oder Geldstrafe bis zu 60 Mark für den Wirt)
Missachtung der Sperrstunde1930jetzt Ordnungswidrigkeit: § 28 Abs. 1 Nr. 6 GaststättenG
§ 366 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu vierzehn Tage oder Geldstrafe bis zu 60 Mark)
lfd. Nr. 1Verstoß gegen die Sonn- und Feiertagsruhe1975jetzt landesrechtlich geregelt
lfd. Nr. 2 Übermäßig schnelles Fahren oder Reiten in Städten oder Dörfern 1968 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 StVG
lfd. Nr. 3 Mutwilliges Verhindern des Vorbeifahrens auf öffentlichen Wegen 1968 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 StVG, unter Umständen Straftat Nötigung
lfd. Nr. 4 Fahren mit Schlitten ohne feste Deichsel oder ohne Geläute oder Schelle in Städten 1968 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 5 Gefährdung durch Tiere auf öffentlichen Wegen 1968 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 StVG
lfd. Nr. 6 Hetzen von Hunden auf Menschen (wenn es zu keiner Körperverletzung kam) 1975 jetzt Straftat: versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 223 a Abs. 2, seit 1998 § 224 Abs. 2 StGB)
lfd. Nr. 7 Werfen von Steinen oder anderen harten Körpern (wenn es zu keiner Körperverletzung kam) 1975 jetzt Straftat: versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 223 a Abs. 2, seit 1998 § 224 Abs. 2 StGB)
lfd. Nr. 8 Aufstellen oder Aufhängen von Sachen, die auf Straßen fallen können, ohne gehörige Befestigung 1975 kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 9 Aufstellen von Hindernissen auf öffentlichen Wegen 1968 jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 StVG,

unter Umständen Straftat Nötigung oder Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

lfd. Nr. 10 Verstoß gegen Polizeiverordnungen, die der Sicherheit, Bequemlichkeit, Reinlichkeit und Ruhe

auf öffentlichen Wegen dienen

1975 jetzt landesrechtlich geregelt bzw. Ordnungswidrigkeit: § 24 StVG
§ 366a StGB
(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark)
Verstoß gegen Polizeiverordnungen, die zum Schutz von Dünen oder Ufern erlassen wurden1975jetzt landesrechtlich geregelt
§ 367 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark)
lfd. Nr. 1Störung der Totenruhe1975jetzt Straftat: § 168 StGB
lfd. Nr. 2vorzeitige Beerdigung1975jetzt landesrechtlich geregelt
lfd. Nr. 3unerlaubter Handel mit Arzneimitteln1975jetzt Straftat: § 95 ArzneimittelG
lfd. Nr. 4unerlaubte Herstellung von Feuerwerk1969zunächst landesrechtlich geregelt, seit 1977 Ordnungswidrigkeit: § 46 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
lfd. Nr. 5unerlaubter Verkauf oder Verwendung von Feuerwerk1969zunächst landesrechtlich geregelt, seit 1977 Ordnungswidrigkeit: § 46 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
lfd. Nr. 6Aufbewahren feuergefährlicher Stoffe1975kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 7Verkauf verdorbener oder verfälschter Getränke oder Speisen1927jetzt Straftat: zunächst § 12 Lebensmittelgesetz, 1975–2005 § 52 LMGB,

seit 2005 § 58 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

lfd. Nr. 8Schlageisen oder Fußangeln ausgelegt1975kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 9verborgene Waffen mit sich geführt oder verkauft1968jetzt Straftat: zunächst § 36 Bundeswaffengesetz, 1972–2003 § 53 Waffengesetz, seit 2003 § 52 WaffenG
lfd. Nr. 10Messer bei Schlägerei oder Angriff verwendet (wenn es zu keiner Körperverletzung kam)1975jetzt Straftat: versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 223 a Abs. 2, seit 1998 § 224 Abs. 2 StGB)
lfd. Nr. 11Halten gefährlicher Tiere1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 121 OWiG
lfd. Nr. 12Gruben, Öffnungen oder Brunnen ungesichert gelassen1975kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 13Baugefährdung1975jetzt Straftat: § 319 lfd. Nr. 1 StGB
lfd. Nr. 14Baugefährdung1975jetzt Straftat: § 319 lfd. Nr. 2 StGB
lfd. Nr. 15Baugefährdung1975jetzt Straftat: § 319 StGB
lfd. Nr. 16unerlaubte Versteigerung1934zunächst Straftat § 11 Gesetz über das Versteigerergewerbe,

1960–1975 wieder Übertretung § 34b i. V. m. § 148 Gewerbeordnung,

jetzt Ordnungswidrigkeit: § 144 Abs. 1 Nr. 1 g Gewerbeordnung

§ 368 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu vierzehn Tage oder Geldstrafe bis zu 60 Mark)
lfd. Nr. 1Verstoß gegen die Anordnungen über die Schließung der Weinberge1969bis 1993 landesrechtlich geregelt, jetzt kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 2Verstoß gegen die Anordnungen über das Raupen1975kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 3ungenehmigte Feuerstätte errichtet1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 1. BImSchV
lfd. Nr. 4Feuerstätte oder Schornstein nicht ordnungsgemäß unterhalten1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 1. BImSchV
lfd. Nr. 5Scheunen, Ställe oder Dachböden mit offenem Feuer betreten1975kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 6in der Nähe von Gebäuden oder feuerfangender Sachen Feuer angezündet1975kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 7in der Nähe von Gebäuden oder feuerfangender Sachen Feuerwerke abgebrannt1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 46 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
lfd. Nr. 8Feuerlöschgerätschaften nicht gewartet1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 25 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. Arbeitsstättenverordnung 2004
lfd. Nr. 9über bestellte Äcker gefahren, geritten oder Vieh getrieben1975jetzt Straftat Sachbeschädigung
lfd. Nr. 10unbefugt Jagdgebiet betreten1975kein Tatbestand mehr, siehe aber § 292 StGB
lfd. Nr. 10aunbefugt Fischereigebiet betreten1975kein Tatbestand mehr, siehe aber § 293 StGB
lfd. Nr. 11Eier oder Junge von jagdbarem Federwild oder von Singvögeln ausgenommen1935wenn jagdbare Art: Straftat § 292 StGB;

wenn geschützte Art: zunächst Übertretung § 30 Naturschutzverordnung, 1949–1976 landesrechtlich geregelt,

nun Ordnungswidrigkeit § 30 Bundesnaturschutzgesetz 1976, § 65 BNatschG 2002, jetzt § 69 BNatschG 2010

§ 369 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu vier Wochen oder Geldstrafe bis zu 100 Mark)
lfd. Nr. 1unbefugt Nachschlüssel angefertigt1975kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 2als Gewerbetreibender ungeeichte Maße, Gewichte oder Waagen benutzt1908jetzt Ordnungswidrigkeit: § 69 Mess- und Eichgesetz
lfd. Nr. 3als Gewerbetreibender ungenehmigte Feuerstätte errichtet1975jetzt Ordnungswidrigkeit: § 24 1.BImSchV
§ 370 StGB
(Strafmaß: Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mark)
lfd. Nr. 1fremdes Grundstück abgegraben oder abgepflügt1975jetzt Straftat Sachbeschädigung
lfd. Nr. 2Erde, Lehm, Sand, Blüten oder Steine von fremdem Grundstück weggenommen1975jetzt Straftat Diebstahl: §§ 248, 242 StGB
lfd. Nr. 3unbefugt militärische Uniformen oder Ausrüstungsstücke angekauft oder als Pfand genommen1946kein Tatbestand mehr
lfd. Nr. 4Fischwilderei1935jetzt Straftat: § 293 StGB
lfd. Nr. 5Mundraub1975jetzt Straftat Diebstahl: §§ 248, 242 StGB
lfd. Nr. 6fremdes Vieh mit fremdem Futter gefüttert1975jetzt Straftat Sachbeschädigung
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