Landesschülervertretungen Schleswig-Holstein
Die Landesschülervertretungen Schleswig-Holstein (kurz: LSVen S-H) sind die legitimierten und im Schulgesetz des Landes verankerten offiziellen Interessenvertretungen der Schülerschaft. Die Landesschülervertretungen sind in Schleswig-Holstein nach Schularten gegliedert. Es gibt eine LSV für die Gymnasien, eine für die Gemeinschaftsschüler, eine für die Schüler an berufsbildenden Schulen und eine für die Förderzentren.
Aufgaben
Die Aufgabe der LSVen in Schleswig-Holstein ist es, die Meinung der Schüler gegenüber dem Landeselternbeirat, den Lehrervertretungen, vor allem aber gegenüber den Parteien im Landtag und gegenüber dem Bildungsministerium zu vertreten. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die LSVen zu allen bildungspolitischen Anhörungen im Landtag, z. B. zum Schulgesetz, zur Anhörung gebeten werden und dort die Meinung der Schüler vertreten dürfen. Weiterhin können die LSVen Anfragen und Wünsche an das Ministerium und die Parteien im Landtag stellen und aktiv im bildungspolitischen Geschehen mitwirken.
Struktur
Die Landesschülervertretungen sind in Schleswig-Holstein nach Schularten gegliedert. Jede Schulart besitzt ihr eigenes Landesschülerparlament und ihren eigenen Landesvorstand. An den Landesschülerparlamenten nehmen von jeder Schule ein bzw. zwei Delegierte teil, die Anzahl ist bei den Schularten unterschiedlich. Diese Landesschülerparlamente wählen aus ihrer Mitte einen Landesschülersprecher, als Repräsentant nach außen hin und als Vorsitz des Landesvorstandes, den ersten stellvertretenden Landesschülersprecher, und acht weitere Vorstandsmitglieder, die den Landesvorstand komplettieren. Der Landesschülersprecher und seine Stellvertreter werden jedes Jahr aufs Neue für ein Jahr Amtszeit gewählt.
Im regelmäßigen Turnus von drei Monaten werden die sogenannten Landesarbeitsgemeinschaftssitzungen einberufen. Zu dieser Sitzung werden die vier Landesschülersprecher der verschiedenen Schulformen, sowie ein weiterer Delegierter aus dem jeweiligen Landesvorstand entsendet. Dieses Gremium dient als Plattform der Kommunikation unter den LSVen S-H und zur gemeinsamen Zusammenarbeit. Außerdem wird die Bundesdelegation von diesem Gremium legitimiert. Die LSVen S-H beteiligen sich an der Bundesschülerkonferenz. Dabei wird der erste Bundesdelegierte gewählt, der die Anliegen der Schüler gegenüber dem Bundesgremien vertreten soll. Komplettierend kommen der erste stellvertretende und der zweite stellvertretende Bundesdelegierte hinzu. Die Bundesdelegation wird aus der Mitte der Landesvorstände der LSVen bei der LAG der LSVen S-H gewählt und entsendet.[1]
Inhaltliche Ausrichtung
Alle Landesvorstände arbeiten getrennt voneinander und sind nicht verpflichtet, die gleiche Meinung zu haben und zu vertreten. Die Landesschülervertretungen der berufsbildenden Schulen[2], Gymnasien und für die Gemeinschaftsschulen haben ein vom Landesschülerparlament beschlossenes Grundsatzprogramm, welches auf den Landesschülerparlamenten stetig erweitert und aktualisiert wird. Das Grundsatzprogramm der LSV der Gymnasien findet sich auch auf deren Homepage und ist öffentlich einsehbar. Nach diesem Programm arbeitet und handelt der Landesvorstand nach bestem Wissen und Gewissen.
Belege
- Schulgesetz des Landes S-H vom 9. Februar 2007 § 83 Landesschülervertretung
- Satzung der Landesschülervertretung der Gymnasien in Schleswig-Holstein (Stand: 31. Mai 2013)
- "Von wegen Klappe halten(Nutze Dein Recht)" Infobroschüre der LSV der Gymnasien zu Schülerrechten
- Landesportal Schleswig-Holstein. Abgerufen am 7. Januar 2016
Weblinks
Einzelnachweise
- Der Landesvorstand der Gymnasien in S-H. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Landesschülervertretung GYM SH. Archiviert vom Original am 2. Februar 2017; abgerufen am 3. Februar 2017. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Grundsatzprogramm. In: Landesschülervertretung BS SH. Abgerufen am 19. Januar 2017.