Landesschülervertretung des Saarlandes

Die Landesschülervertretung des Saarlandes (kurz: „LSV Saar“) ist die offizielle Landesschülervertretung des Saarlandes und vertritt die Interessen von etwa 100.000 Schülern aller Schulformen gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit. Grundlage für diesen Vertretungsanspruch ist das Gesetz Nr. 994, über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen – Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) des saarländischen Landesrechtes.

Landesschülervertretung des Saarlandes
Logo der Landesschülervertretung des Saarlandes
LandesschülersprecherIn Lennart-Elias Seimetz
stellvertretende LandesschülersprecherInnen Robin Jan Pattard
Letzte Konstituierung05.02.2022
Sitz Trierer Straße 33,

66111 Saarbrücken

Websitehttps://lsvsaar.de

Aufgaben

Die LSV Saar berät das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes bei allen, Schülerinnen und Schüler des Saarlandes betreffenden Maßnahmen. Sie ist das erste Bindeglied zwischen Politik, Öffentlichkeit und den Schülern. Außerdem pflegt die Landesschülervertretung Kontakte zu allen demokratischen Parteien und kooperiert mit verschiedenen externen Partnern.

Struktur und Organe

Die LSV Saar ist die offizielle Vertretung für fast alle Schularten, mit Ausnahme der Schulen in privater Trägerschaft.

Sie besteht aus folgenden Organen:

  • Landesvorstand (LaVo)
  • Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
  • Geschäftsführender Vorstand

Jede Schülervertretung einer saarländischen Schule entsendet einen Delegierten in die Landesdelegiertenkonferenz, aus der sich dann, in einem Rhythmus von zwei Jahren der Landesvorstand bildet.

Die Landesdelegiertenkonferenz ist das oberste Gremium der LSV Saar. Sie berät und beschließt alle Positionen der Landesschülervertretung oder beauftragt den Landesvorstand. Die Landesdelegiertenkonferenz kommt im Regelfall zweimal in einem Kalenderjahr zusammen.

Der Landesvorstand besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Bereichsleitern Administration, Public & Relation, Politics & Finance, Connections & Representation und Principals & Committees, sowie einer von der LDK festzulegenden Anzahl an Beisitzern. Der Vorstand hat die Möglichkeit, mit Zustimmung der LDK und einstimmigem Vorstandsbeschluss, weitere Mitglieder in den Vorstand zu kooptieren.

Sonstiges

Die Landesschülervertretung des Saarlandes ist aktives Mitglied der Bundesschülerkonferenz.

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