Konstanzprüfung
Unter der Konstanzprüfung versteht man eine Überprüfung von Bezugswerten im Rahmen der Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, der nuklearmedizinischen Diagnostik und der Strahlentherapie. Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen[1][2] festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind, welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind. Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.
Ärztliche Stelle – Zahnärztliche Stelle
Die Ärztliche Stelle ist eine in der Regel bei den jeweiligen deutschen Ärztekammern angesiedelte Einrichtung zur Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung. Von den Zahnärztekammern werden – teilweise gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – entsprechende Zahnärztliche Stellen (auch Röntgenstellen genannt) unterhalten.
Konstanzprüfung in der Radiologie
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Bereich | Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik | ||
Titel | Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben | ||
Kurzbeschreibung: | Konstanzprüfung | ||
Letzte Ausgabe | diverse |
Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6868 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2017):
- Teil 1: Allgemeines
- Teil 2: Konstanzprüfung der Filmverarbeitung
- Teil radiographie 3: Konstanzprüfung bei Direkt
- Teil 4: Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung
- Teil 5: Konstanzprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen
- Teil Mammographie 7: Konstanzprüfung an Röntgen-Einrichtungen für
- Teil kinematographie (eingestellt) 11: Konstanzprüfung des Aufzeichnungssystems und der Kamera in der Röntgen
- Teil Vornorm) 12: Konstanzprüfung an Bilddokumentationssystemen (
- Teil 13: Konstanzprüfung nach RöV bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen
- Teil 14: Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie
- Teil 15: Konstanzprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie
- Teil 16: Dokumentation der klinischen Bildverarbeitungsparameter bei digitalen Röntgensystemen (Entwurf)
- Teil 55: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen; Funktionsprüfung der Filmverarbeitung (Vornorm)
- Teil 56: Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen
- Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten (Vornorm)(eingestellt)
- Teil 58: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen der Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängersystemen (Vornorm)(eingestellt)
- Teil 100: Bestimmung physikalischer Kenngrößen zur Bewertung der Bildqualität an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie (Entwurf)
- Teil 150: Abnahmeprüfung nach RöV an medizinischen Röntgeneinrichtungen für Aufnahme und Durchleuchtung
- Teil 151: Abnahmeprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen; Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
- Teil 152: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für Film-Folien-Mammographie
- Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung
- Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV
- Teil 160: Qualitätsanforderungen für Befundaufnahmen auf nichttransparenten Medien in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik
- Teil 161: Abnahmeprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie
- Teil 162: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie
- Teil 163: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale mammographische Stereotaxie (Entwurf)
Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Radiologie finden sich in der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL).[3]
Für die Konstanzprüfungen haben die Ärztlichen Stellen einen Leitfaden herausgegeben (Wegweiser Radiologie Stand 2012)[4]
Konstanzprüfung in der Nuklearmedizin
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Bereich | Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin | ||
Titel | Konstanzprüfung nuklearmedizinischer Messsysteme | ||
Kurzbeschreibung: | Konstanzprüfung | ||
Letzte Ausgabe | diverse |
Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6855 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2017):
- Teil 1: In-vivo- und In-vitro-Messplätze
- Teil Szintigraphie und zur Einzel-Photonen-Emissions-Tomographie mit Hilfe rotierender Messköpfe 2: Einkristall-Gamma-Kameras zur planaren
- Teil Positronen-Emissions-Tomographen (PET) 4: Konstanzprüfung von
- Teil 11: Aktivimeter
Konstanzprüfung multimodaler Geräte
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Bereich | Qualitätsprüfung multimodaler Bildgebung | ||
Titel | Konstanzprüfung multimodaler Messsysteme | ||
Kurzbeschreibung: | Konstanzprüfung | ||
Letzte Ausgabe | 2014 |
Die Norm DIN 6858 erfasst Geräte, die Bildgebungsverfahren verschiedener Disziplinen kombinieren. Folgende Teile sind verfügbar (Stand Februar 2017):
- Teil 1: Konstanzprüfung PET/CT
- Teil 2: Konstanzprüfung SPECT/CT (Entwurf)
Konstanzprüfung in der Strahlentherapie
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Die Konstanzprüfung ist für Deutschland je nach Anwendungsgebiet in verschiedenen Normen beschrieben. Folgende Normen und Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2014):
- DIN 6846-5: Konstanzprüfungen apparativer Qualitätsmerkmale
- DIN 6847-5: Konstanzprüfungen von Kennmerkmalen
- DIN 6847-6: Elektronische Bildempfänger (EPID) – Konstanzprüfung
- DIN 6853-5: Konstanzprüfung von Kennmerkmalen
- DIN 6873-5: Konstanzprüfungen von Qualitätsmerkmalen
- DIN 6873-5: Konstanzprüfungen von Qualitätsmerkmalen (Norm-Entwurf 2013)
- DIN 6875-2: Perkutane stereotaktische Bestrahlung – Konstanzprüfungen
- DIN 6875-4: Fluenzmodulierte Strahlentherapie – Konstanzprüfungen
Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie finden sich in der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“.[5]
Einzelnachweise
- Röntgenverordnung
- Strahlenschutzverordnung
- Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. – Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) –
- Wegweiser Radiologie Leitfaden für die Konstanzprüfung von der Ärztekammer
- Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (Memento des Originals vom 1. Dezember 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. . Abgerufen am 29. November 2017.