Teleradiologie
Teleradiologie ist ein Vorgang, bei dem radiologische Untersuchungen ohne Anwesenheit eines im Strahlenschutz fachkundigen Arztes durchgeführt werden. Das Bildmaterial wird stattdessen über eine Telekommunikationseinrichtung an einen entfernten Ort übertragen, wo der Radiologe sie beurteilt. Zur Übertragung werden in der Regel DICOM-Protokolle verwendet.
In Deutschland sind teleradiologische Einrichtungen und Leistungen nach dem Strahlenschutzgesetz (bzw. früher nach der Röntgenverordnung) genehmigungspflichtig. Da für die Anwendung ionisierender Strahlung eine rechtfertigende Indikation erforderlich ist, die nur ein fachkundiger Arzt im unmittelbaren Kontakt mit dem Patienten stellen kann, sollen solche Genehmigungen die Ausnahme bleiben, beispielsweise für dringende Untersuchungen in kleinen Krankenhäusern nachts und an Wochenenden.[1]
Die verwendeten Geräte, Leitungen und Übertragungsprotokolle müssen das Medizinproduktegesetz und DIN 6868-159 einhalten. §14 StrSchG und §123 der Strahlenschutzverordnung legen weitere Einzelheiten fest. Ein Arzt mit Kenntnissen im Strahlenschutz muss persönlich anwesend sein und die Informationen erheben, nach denen dann der fachkundige Teleradiologe telefonisch die Indikation stellt. Vor Ort kann dies beispielsweise der diensthabende Chirurg mit Kenntniskurs sein (Im Strahlenschutzrecht sind „Kenntnisse“ nicht gleichwertig mit „Fachkunde“.). Die Untersuchung darf nur durch MTRA durchgeführt werden. Der Teleradiologe muss während der Untersuchung verfügbar bleiben, und höchstens so weit entfernt sein, dass er in „für Notfallversorgung erforderlicher Zeit“ beim Patienten eintreffen könnte; in der Regel sind dies 45 min.
Bei Telekonsultationen ist der verantwortlicher Radiologe am Ort der Durchführung, holt aber bei schwierig zu diagnostizierenden oder zweifelhaften Fällen zur Befundung eine weitere Meinung ein, beispielsweise die eines Spezialisten an einer Universitätsklinik. Es gibt für solche Kooperationen keine besonderen gesetzlichen Vorschriften, sie richten sich nach dem ärztlichen Berufsrecht. In Deutschland sind radiologische Zweitmeinungen keine Versicherungsleistung.
Übertragene Datenmengen
Verfahren | Typische Bildauflösung | Kilobyte pro Bild (verlustfrei komprimiert) | Bilder pro Untersuchung | Megabyte pro Untersuchung |
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Röntgen Thorax | 2048 × 2400 × 16 | ca. 1600 | 1 oder 2 | 1,6 oder 3,2 |
CT | 512 × 512 × 16 | 200 | 500 bis 1000 | 100 bis 200 |
MRT | 256 × 256 × 8 | 20 | 50 bis 200 | 1 bis 4 |
Siehe auch
Literatur
- C. Rosenberg, K. Kroos, B. Rosenberg, N. Hosten, S. Flessa: Teleradiology from the provider's perspective-cost analysis for a mid-size university hospital. In: European radiology. April 2013, ISSN 1432-1084. doi:10.1007/s00330-013-2810-5. PMID 23604799.
- C. Rosenberg, S. Langner, B. Rosenberg, N. Hosten: [Medical and legal aspects of teleradiology in Germany]. In: RöFo : Fortschritte auf dem Gebiete der Röntgenstrahlen und der Nuklearmedizin. Band 183, Nummer 9, September 2011, S. 804–811, ISSN 1438-9010. doi:10.1055/s-0031-1273220. PMID 21442556. (Review).
- C. Rosenberg, K. Kroos, B. Rosenberg, N. Hosten, S. Flessa: Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der Teleradiologie in Vorpommern (POMERANIA-Projekt). In: F. J. Bartmann, M. Blettner, P. U. Heuschmann (Hrsg.): Telemedizinische Methoden in der Patientenversorgung. Report Versorgungsforschung, Deutscher Ärzteverlag, 2011, ISBN 978-3-7691-3494-0
Weblinks
- www.medecon-telemedizin.de – Westdeutscher Teleradiologieverbund
Einzelnachweise
- Till Sebastian Wipperfürth: Teleradiologie nach dem neuen Strahlenschutzrecht (Teil 1). In: Radiologen Wirtschafts Forum. 30. Juli 2020, abgerufen am 20. Januar 2022.