Kakaopulver
Als Kakaopulver bezeichnet man durch Pulverisieren von teilweise entfetteter Kakaomasse gewonnene Erzeugnisse. Dazu gehört nur Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Hierher gehört auch Kakaopulver, zu dessen Herstellung Kakaobohnenbruch, Kakaomasse oder gemahlener Kakaopresskuchen mit Alkalien (Natriumcarbonat oder Kaliumcarbonat usw.) behandelt wurde, um seine Löslichkeit zu erhöhen („lösliches Kakaopulver“).
Kakaopulver unterliegt in Deutschland dem ermäßigten Steuersatz. Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder mit Zusatz von Milchpulver oder von Peptonen (Peptonkakao) gehört zu „Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“. Arzneiwaren, bei denen Kakaopulver nur als Trägerstoff oder Verdünnungsmittel für den arzneilichen Wirkstoff dient, gehören nicht hierzu. Hierher gehört auch Kakaopulver mit Zusatz einer geringen Menge (etwa 5 Masseprozent) Lecithin. Dieser Zusatz hat lediglich den Zweck, die Fähigkeit des Kakaopulvers, in Flüssigkeiten Dispersionen zu bilden, zu erhöhen und damit die Zubereitung von Getränken auf der Grundlage von Kakao (löslicher Kakao) zu erleichtern.[1]
Siehe auch
- Kakao (Getränk) für verschiedene Getränke und Lebensmittel zur Getränkezubereitung
Einzelnachweise
- Erläuterungen zur Position 1805 des Harmonisierten Systems bzw. der Kombinierten Nomenklatur (Zolltarif), RZ 01-03 und 01