Kakaopulver

Als Kakaopulver bezeichnet m​an durch Pulverisieren v​on teilweise entfetteter Kakaomasse gewonnene Erzeugnisse. Dazu gehört n​ur Kakaopulver o​hne Zusatz v​on Zucker o​der anderen Süßmitteln. Hierher gehört a​uch Kakaopulver, z​u dessen Herstellung Kakaobohnenbruch, Kakaomasse o​der gemahlener Kakaopresskuchen m​it Alkalien (Natriumcarbonat o​der Kaliumcarbonat usw.) behandelt wurde, u​m seine Löslichkeit z​u erhöhen („lösliches Kakaopulver“).

Kakaopulver unterliegt in Deutschland dem ermäßigten Steuersatz. Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder mit Zusatz von Milchpulver oder von Peptonen (Peptonkakao) gehört zu „Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“. Arzneiwaren, bei denen Kakaopulver nur als Trägerstoff oder Verdünnungsmittel für den arzneilichen Wirkstoff dient, gehören nicht hierzu. Hierher gehört auch Kakaopulver mit Zusatz einer geringen Menge (etwa 5 Masseprozent) Lecithin. Dieser Zusatz hat lediglich den Zweck, die Fähigkeit des Kakaopulvers, in Flüssigkeiten Dispersionen zu bilden, zu erhöhen und damit die Zubereitung von Getränken auf der Grundlage von Kakao (löslicher Kakao) zu erleichtern.[1]

Siehe auch

  • Kakao (Getränk) für verschiedene Getränke und Lebensmittel zur Getränkezubereitung

Einzelnachweise

  1. Erläuterungen zur Position 1805 des Harmonisierten Systems bzw. der Kombinierten Nomenklatur (Zolltarif), RZ 01-03 und 01
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