Jules Bovet
Jules Bovet (* 8. Mai 1887 in Estavayer-le-Lac; † 30. November 1971 in Freiburg im Üechtland) war ein Schweizer Politiker und Staatsrat des Kantons Freiburg.
Leben und Wirken
Von Hause aus katholisch und abstammend aus Estavayer-le-Lac waren seine Eltern Laurent Basile, Gemeindeweibel, und Célestine Eléonore geb. Rey. Er heiratete Mathilde David.
Nach der Primarschule in Estavayer-le-Lac besuchte Jules Bovet das Kollegium St. Michael. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg, die er 1913 mit dem Lizentiat abschloss. Sein Praktikum absolvierte er in der angesehenen Anwaltskanzlei von Louis Bourgknecht. Nach Erhalt des Anwaltspatents (1915) eröffnete er seine eigene Kanzlei in seiner Heimatstadt. Als Vertreter des Broyebezirks wurde er 1916 in den Grossen Rat gewählt. 1918 wurde er Gemeinderat von Estavayer. Bei seiner Ernennung zum Oberamtmann des Broyebezirks 1923 gab er alle politischen Ämter auf, um sich der Verwaltung seines Bezirks zu widmen.
Nach dem Tod von Georges Python wurde Jules Bovet von der Konservativen Volkspartei als einziger Kandidat aufgestellt und am 27. Februar 1927 ohne Überraschung in den Staatsrat gewählt. Er leitete die Direktion der Polizei, der Gesundheit und der Gemeinden (1927–1936), bevor er nach der Neuordnung der Verwaltung vom 29. Dezember 1936 die Justiz- und Polizeidirektion übernahm. Als gewissenhafter Jurist erarbeitete er ein organisches Gesetz über das Kantonsspital (1929) und verschiedene Ausführungsgesetze zu eidgenössischen Bestimmungen. Seine Hauptaufgabe war jedoch die Abfassung eines wichtigen Gesetzes über die Gesundheitspolizei, das jenes von 1850 ersetzte und vom Grossen Rat 1943 verabschiedet wurde. Durch seine intensive gesetzgeberische Tätigkeit trug Bovet zur Modernisierung des freiburgischen Rechts bei. Als Polizeidirektor beobachtete er aufmerksam das Aufkommen des Kommunismus, ohne es jedoch für nötig zu erachten, die Rechtsvorschriften anzupassen. Wie die Untersuchung von Daniel Sebastiani zeigte, sendete er aber auch Berichte über die nazifreundliche Haltung von Jean-Marie Musy an die Bundespolizei.
Von 1946 an leitete er während der nächsten Legislatur die Erziehungsdirektion im Sinne seiner Vorgänger und liess ein Gesetz über den Mittelschulunterricht verabschieden (1951). Zudem schloss er ein Abkommen zwischen dem Staatsrat und den schweizerischen Bischöfen über die Förderung und finanzielle Sicherstellung der Universität (1949).
Nachdem er viermal als Staatsratspräsident gewirkt hatte (1931, 1938, 1944, 1949), reichte er am Ende der Legislatur seinen Rücktritt ein. Er wurde zum Kantonsrichter ernannt und tauschte damit seine Stelle mit José Python aus, der vom Kantonsgericht als Bovets Nachfolger in den Staatsrat wechselte. 1957 trat er aus Altersgründen von seinem Richteramt zurück, eröffnete jedoch eine neue Anwaltskanzlei in Freiburg. Gleichzeitig praktizierte er in Estavayer, war Vizepräsident des Aufsichtsrats der Hypothekarkasse und widmete sich mit Leidenschaft seiner Briefmarkensammlung. Am 30. November 1971 starb er im Alter von 84 Jahren in Freiburg.
Literatur
- Marianne Rolle: Bovet, Jules. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Georges Andrey, John Clerc, Jean-Pierre Dorand et Nicolas Gex: Der Freiburger Staatsrat: 1848–2011. Geschichte, Organisation, Mitglieder. Editions La Sarine, Freiburg 2012, ISBN 978-2-88355-153-4.