Haushaltstag
Der Haushaltstag (auch Hausarbeitstag, informell auch Hausfrauentag[1]) war in Deutschland bis zum Ende des 20. Jahrhunderts ein bezahlter, arbeitsfreier Tag, an dem ein Arbeitnehmer sich um Arbeiten im Haushalt und andere Familienangelegenheiten kümmern konnte, ohne Urlaubstage in Anspruch nehmen zu müssen.
Der Haushaltstag wurde monatlich und fast ausschließlich Frauen gewährt.
Geschichte
Deutsches Reich in der Zeit des Nationalsozialismus
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Haushaltstag 1939 als monatlicher Waschtag von den Nationalsozialisten zugunsten der für die Rüstungswirtschaft kriegsverpflichteten Frauen eingeführt. Er galt nur für nichtjüdische Frauen. Im Oktober 1943 erhielt er Gesetzesrang für alle (nicht-jüdischen) erwerbstätigen Frauen.[2]
Deutsche Besatzungszeit
Auf Betreiben der DKP-DRP wurde der Haushaltstag 1947/1948 in mehreren Ländern Westdeutschlands wiedereingeführt.
Bundesrepublik bis 1990
In der Bundesrepublik galt der Haushaltstag nur für Frauen in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Mit der Einführung der Fünftagewoche nahm seine Bedeutung jedoch ab.
1979 wurde der Haushaltstag wegen der Ungleichbehandlung beider Geschlechter vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der durch die Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Arbeitszeitgesetzes vom 25. Mai 1987 sah in § 25 (2) vor, die entsprechenden Regelungen der Länder zum Haushaltsarbeitstag außer Kraft zu setzen;[3] ihre formelle Aufhebung geschah erst 1994 mit Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes.[4]
DDR
In der DDR wurde der Haushaltstag 1952 gesetzlich für verheiratete Frauen eingeführt.[5] Ab 1965 galt er auch für unverheiratete Frauen mit Kindern unter 18 Jahren, und 1977 wurde das Anrecht auf den Haushaltstag auch unverheirateten Frauen ab 40 Jahren ohne Kinder sowie teilweise auch Männern (alleinstehend mit Kindern oder mit erkrankter Ehefrau unter bestimmten Bedingungen) zugestanden. Der Haushaltstag wurde grundsätzlich nur Vollbeschäftigten gewährt.
Bundesrepublik ab 1990
Nach der Wiedervereinigung wurde der Haushaltstag in allen Bundesländern durch das Arbeitszeitgesetz mit Wirkung zum 1. Juli 1994 abgeschafft.[4]
Literatur
- Carola Sachse: Der Hausarbeitstag. Göttingen 2002, ISBN 3-89244-508-7.
Weblinks
- Arbeitsgesetzbuch der DDR auf verfassungen.de - (siehe § 185: Hausarbeitstag)
Einzelnachweise
- Siehe: Carola Sachse: Der Hausarbeitstag: Gerechtigkeit und Gleichberechtigung in Ost und West. Wallstein, Göttingen 2002.
- Carola Sachse: Der Hausarbeitstag: Gerechtigkeit und Gleichberechtigung in Ost und West 1939–1994. Wallstein Verlag, 2002, ISBN 3-89244-508-7.
- Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Drucksache 11/360. (PDF; 1,0 MB) Abgerufen am 26. Juni 2010.
- Art. 19 des Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (Arbeitszeitrechtsgesetz - ArbZRG) - Aufhebung von Hausarbeitstagsregelungen
- Verordnung über die Wahrung der Rechte der Werktätigen und über die Regelung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten vom 20. Mai 1952 (GBl. S: 377/1952).