Hanns Rauscher
Johann[1] 'Hanns Rauscher (* 13. Januar 1897 in München; † 1961) war ein deutscher politischer Aktivist und SA-Führer.
Leben
Nach dem Schulbesuch erlernte Rauscher das Uhrmacherhandwerk. In seiner Jugend nahm er am Ersten Weltkrieg teil, in dem er u. a. das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhielt. Anschließend gehörte er dem Freikorps Roßbach an.
1921 wurde Rauscher Mitglied der NSDAP und der Sturmabteilung (SA). In dieser wurde er der 1. Hundertschaft zugeteilt, mit der er im November 1923 am Hitler-Putsch teilnahm.
Während des Verbotes der NSDAP im Jahr 1924 gehörte Rauscher der von Ernst Röhm als Ersatzformation für die SA begründeten Organisation Frontbann an.
Wenige Wochen nach der Neugründung der NSDAP im Frühjahr 1925 wurde Rauscher Mitglied der Sturmabteilung (SA), dem Kampfverband der NSDAP. In dieser übernahm er als Sturmführer die Führung des SA-Sturmes 1 München. Der Partei selbst gehörte er seit dem 1. August 1926 erneut an (Mitgliedsnummer 45.047).
Zusammen mit Edmund Heines, dem Führer des SA-Sturmes 9 schwang Rauscher sich in den folgenden Jahren zum Hauptverfechter des aktivistischen Kurses innerhalb der Münchener SA auf, die im politischen Kampf eine Abkehr von der von Adolf Hitler vertretenen Legalitätsstrategie zugunsten gewaltsamer Maßnahmen gegen die Weimarer Republik forderte: Nachdem die Spannungen der Gruppe Heines-Rauscher zu Hitler sich immer weiter verstärkt hatten kam es im Mai 1927 zum vorläufigen Bruch: Am 25. Mai 1927 provozierten die beiden den NSDAP-Führer, indem sie nicht zum angeordneten Generalappell der SA erschienen. Hitler verstieß die beiden SA-Führer daraufhin, indem er sie durch Verfügung vom 31. Mai 1927 aus der NSDAP ausschloss.
Zum 1. September 1929 wurde Rauscher wie Heines wieder in die NSDAP und die SA aufgenommen. 1930 übernahm er die Führung der SA-Untergruppe Oberbayern und im Februar 1931 außerdem die Gaupropagandaleitung Oberbayern. In der SA erreichte er in den Folgejahren mindestens den Rang eines Standartenführers.
Im August 1932 war Rauscher in eine Serie von terroristischen Sprengstoffanschlägen verwickelt, die die schlesische SA auf politische Gegner verübte. Hierbei wurden Sprengsätze in den Redaktionen linksgerichteter Zeitungen und Parteibüros sowie den Wohnungen linksgerichteter politischer Funktionäre gezündet, wobei erheblicher Sachschaden angerichtet wurde und ein SS-Mann bei der vorzeitigen Krepierung einer Granate, die er auf einen sozialdemokratischen Journalisten werfen wollte getötet wurde. Im nachfolgenden Reichenbacher Sprengstoffprozess, der im November und Dezember 1932 vor dem Landgericht in Schweidnitz verhandelt wurde, wurde Rauscher zusammen mit Edmund Heines, Hans Hayn und Fritz Staats wegen Begünstigung von drei SA-Männern, die als Täter bzw. Beihilfeleister bei diesen Anschlägen angeklagt waren, angeklagt und zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt. Die im Dezember 1932 vom Reichstag erlassene Amnestie bewahrte ihn jedoch davor, diese antreten zu müssen.
Zum 1. Dezember 1935 wurde Rauscher durch den Führerbefehl der Obersten SA-Führung Nr. 36 der SA-Brigade 84 mit einem z.b.V.-Rang zugeteilt. Durch den Führerbefehl Nr. 54 vom 30. April 1937 wurde er dann mit einem z.V.-Rang der SA-Brigade 79 überwiesen.
1939 wurde er gemäß Führerbefehl der Obersten SA-Führung Nr. 73 vom 30. März 1939 unter Enthebung von Dienstgrad und Dienststellung erneut aus der SA entlassen.
Beförderungen
- 1925: SA-Sturmführer
- 1930: SA-Sturmbannführer
- 1. Juli 1932: SA-Standartenführer
Literatur
- Mathias Rösch: Die Münchener NSDAP 1925–1933, 2002.