Hœlschloch
Hœlschloch (deutsch: Hölschloch, historisch: Heideschloch[1]) war ein Dorf in der Herrschaft Lichtenberg im Elsass und ist heute ein Teil der Gemeinde Surbourg.
Hœlschloch | ||
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Region | Grand Est | |
Département | Bas-Rhin | |
Arrondissement | ||
Koordinaten | 48° 55′ N, 7° 50′ O | |
Postleitzahl |
Geschichte
Mittelalter
Hölschloch war ein Lehen des Herzogtums Lothringen an die Herren von Lichtenberg. In deren Herrschaft war es dem Amt Wörth zugeordnet[2], das im 13. Jahrhundert entstanden war. Als 1480 mit Jakob von Lichtenberg das letzte männliche Mitglied des Hauses verstarb, wurde das Erbe zwischen seinen beiden Nichten, Anna und Elisabeth, geteilt. Anna hatte Graf Philipp IV. von Hanau (1514–1590) geheiratet, Elisabeth von Lichtenberg (* 1444; † 1495) Simon IV. Wecker von Zweibrücken-Bitsch. Das Amt Wörth – und damit auch Hölschloch – kamen bei der Teilung zu Zweibrücken-Bitsch.
Neuzeit
1570 kam es zu einem weiteren Erbfall, der das Amt Wörth zur Grafschaft Hanau-Lichtenberg brachte: Graf Jakob von Zweibrücken-Bitsch (* 1510; † 1570) und sein schon 1540 verstorbener Bruder Simon V. Wecker hinterließen nur jeweils eine Tochter als Erbin. Die Tochter des Grafen Jakob, Margarethe (* 1540; † 1569), war mit Philipp V. von Hanau-Lichtenberg (* 1541; † 1599) verheiratet. Zu dem sich aus dieser Konstellation ergebenden Erbe zählte auch die zweite, nicht bereits durch Hanau-Lichtenberg regierte, Hälfte der ehemaligen Herrschaft Lichtenberg. Philipp V. von Hanau-Lichtenberg führte in den ererbten Gebieten sofort die Reformation durch, die wie sein übriges Herrschaftsgebiet nun lutherisch wurden. Philipp V. gab damit dem mächtigen und römisch-katholische Herzogtum Lothringen, das ja Lehnsherr in Forstheim war, einen Vorwand, alle seine Lehen an Hanau-Lichtenberg einzuziehen. Im Juli 1572 besetzten lothringische Truppen Teile der Grafschaft und machten die Reformation rückgängig. Da Philipp V. der militärischen Übermacht nicht gewachsen war, wählte er den Rechtsweg. Beim Prozess vor dem Reichskammergericht konnte sich Lothringen aber darauf berufen, dass zum einen erhebliche Gebiete von Zweibrücken-Bitsch lothringische Lehen waren und dass zum anderen die Leininger Grafen 1573 ihre Erbansprüche an Lothringen verkauft hatten. 1604 und 1606 kam es zu einer vertraglichen Regelung zwischen Hanau-Lichtenberg und Lothringen. Sie beinhaltete eine Teilung und berücksichtigte die alten Verträge: Die Herrschaft Bitsch und alle Lehen fielen an Lothringen zurück. Das Amt Lemberg, das ein Allod der Zweibrücker Grafen gewesen war, wurde Hanau-Lichtenberg zugeteilt. Hölschloch als lothringisches Lehen fiel an das Herzogtum zurück.
Verkehr
Hœlschloch besitzt an seinem südlichen Ortsrand einen Haltepunkt an der Bahnstrecke Vendenheim–Wissembourg.
Literatur
- Fritz Eyer: Das Territorium der Herren von Lichtenberg 1202–1480. Untersuchungen über den Besitz, die Herrschaft und die Hausmachtpolitik eines oberrheinischen Herrengeschlechts. In: Schriften der Erwin-von-Steinbach-Stiftung. 2. Auflage, Im Text unverändert, um eine Einführung erweiterter Nachdruck der Ausgabe Strassburg, Rhenus-Verlag, 1938. Band 10. Pfaehler, Bad Neustadt an der Saale 1985, ISBN 3-922923-31-3 (268 Seiten).
Einzelnachweise
- Eyer, S. 74.
- Eyer, S. 238.