Hügelgräberfeld Dockendorf

Hügelgräberfeld Dockendorf
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Lage Rheinland-Pfalz, Deutschland
Fundort Dockendorf
Hügelgräberfeld Dockendorf (Rheinland-Pfalz)
Wann Römische Hügelgräber
 Karte mit allen Koordinaten: OSM | WikiMap

Das Grabhügelfeld Dockendorf ist ein römisches Grabfeld in der Ortsgemeinde Dockendorf im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz.

Beschreibung

Es handelt sich um eine Gruppe von Grabhügeln in einem Waldgebiet südwestlich von Dockendorf.

Eine genaue zeitliche Einordnung konnte bisher nicht festgelegt werden. Funde lassen jedoch auf die Zeit der Römer schließen.[1]

Archäologische Befunde

Grabhügelfeld

Entdeckt wurden mindestens 63 Grabhügel. Auffallend sind hier die stark unterschiedlichen Größen der Gräber. Der Durchmesser eines Grabhügels reicht von 6 bis zu 12 Metern. Bei der Untersuchung eines Tumulus wurden römische Streufunde und Scherben eines spätlatènezeitlichen Gefäßes entdeckt.[1]

Einzelhügel

Im Zuge der Erkundung des Areals wurden auf der Westseite des Waldes zwei weitere Grabhügel entdeckt. Diese liegen etwas entfernt vom Grabfeld und fallen vor allem durch ihre Größe auf. Anders als bei den 63 Hügeln des Feldes liegt ihr Durchmesser bei 15 bis 20 Metern.[2][3]

Erhaltungszustand und Denkmalschutz

Die bisher gefundenen 63 Grabhügel der Nekropole sind obertägig erhalten. Aufgrund der Lage in einem Waldgebiet haben keine Veränderungen durch Einebnung oder durch die Landwirtschaft stattgefunden.

Das Gräberfeld ist als eingetragenes Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (DSchG)[4] unter besonderen Schutz gestellt. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig, Zufallsfunde an die Denkmalbehörden zu melden.

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu Grabhügelfeld Dockendorf in der Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier; abgerufen am 27. Januar 2021.
  2. Eintrag zu Grabhügel Dockendorf in der Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier; abgerufen am 27. Januar 2021.
  3. Einzelhügel bei 49° 54′ 26,3″ N,  25′ 59,1″ O.
  4. Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz
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