Grundordnung des Kirchenjahres

Die Grundordnung d​es Kirchenjahres u​nd des n​euen Römischen Generalkalenders (lateinisch Normae universales d​e anno liturgico e​t de calendario) i​st die amtliche Beschreibung u​nd Erklärung d​es liturgischen Jahres d​er römisch-katholischen Kirche. Das Dokument w​urde im Zuge d​er Liturgiereform n​ach dem Zweiten Vatikanischen Konzil erarbeitet u​nd durch Papst Paul VI. 1969 promulgiert.

Seine wichtigsten Themen sind:

  • Der liturgische Tag
    • In der Liturgie beginnt und endet der Tag gewöhnlich um Mitternacht. Allein der Sonntag und die Hochfeste beginnen bereits am Vorabend.
    • Der Sonntag, der erste Tag der Woche, ist der „Urfeiertag“ der Kirche, die an ihm die Auferstehung des gekreuzigten Jesus Christus feiert. Daher dürfen der Liturgie des Sonntags nur Hochfeste und Herrenfeste vorgezogen werden. Die Sonntage im Advent, in der Fastenzeit und der fünfzigtägigen Osterzeit haben jedoch immer Vorrang und weichen keinem Fest.
    • Bestimmte Tage haben einen besonderen Rang: die Hochfeste, Feste und Gedenktage.
    • Der Aschermittwoch und die Tage der Karwoche bis zum österlichen Triduum gehen allen anderen Feiern vor. Die Adventstage 17. bis 24. Dezember und alle Wochentage der Fastenzeit lassen jeden Gedenktag in den Hintergrund treten.

Siehe auch

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