Großsteingräber bei Leisten
Die Großsteingräber bei Leisten waren fünf megalithische Grabanlagen der jungsteinzeitlichen Trichterbecherkultur bei Leisten, einem Ortsteil von Plau am See im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern). Sie wurden in den 1840er Jahren zur Gewinnung von Baumaterial für den Straßenbau zerstört, konnten aber 1843 und 1845 noch unter Leitung von Johann Ritter archäologisch untersucht werden. Die dabei gemachten Funde befinden sich heute in der Sammlung des Archäologischen Landesmuseums Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin.
Großsteingräber bei Leisten | |||
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Koordinaten | 53° 30′ 23,3″ N, 12° 15′ 56,8″ O | ||
Ort | Plau am See, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland | ||
Entstehung | 3500 bis 2800 v. Chr. |
Lage
Die Lage von Grab 1 ist nicht überliefert. Grab 2 befand sich an der Leistener Lanke, einem Ausläufer des Plauer Sees zwischen der ehemaligen Windmühle und der Gaststätte Heidekrug. Die Gräber 3–5 lagen nahe beieinander südwestlich von Grab 2 in Richtung Plauerhagen in der Nähe einer Niederung auf einer nach Südosten abfallenden Fläche. In der Nähe befand sich das Großsteingrab Plauerhagen. Nordwestlich lag das Großsteingrab Zarchlin.
Beschreibung
Grab 1
Bei Grab 1 handelte es sich um einen Urdolmen. Es war bei Ritters Untersuchung noch unversehrt und verfügte über einen Deckstein. Eine genauere Untersuchung fand nicht statt.
Grab 2
Auch bei Grab 2 handelte es sich um einen Urdolmen. Die Wandsteine der Grabkammer lagen unter der Erde. Der Deckstein war bereits gesprengt und entfernt worden. Das Innere der Kammer war durchwühlt worden. Ritter fand noch Scherben von drei Keramikgefäßen, von denen eines eine Strichverzierung aufwies.
Gräber 3–5
Die Gräber 3–5 waren von identischer Bauart. Sie besaßen eine Hügelschüttung und nordwest-südöstlich orientierte Grabkammern, bei denen es sich um erweiterte Dolmen gehandelt hat. Die Kammern hatten eine Länge von 10 Fuß (ca. 3 m) und eine Breite von 4 Fuß (ca. 1,2 m). Der Kammerboden war mit weiß geglühtem Feuerstein-Gruß gepflastert.
In den Kammern wurde mehrere Grabbeigaben gefunden, ohne dass vermerkt wurde, welche Gegenstände aus welche Kammer stammten. Es handelte sich um ein Flachbeil aus gelblichgrauem Feuerstein, einen Klingenabschlag, einen Schmalmeißel sowie um eine aus Gneis gefertigte Axt aus einer Nachbestattung der endneolithischen Einzelgrabkultur. Der Schmalmeißel ist nicht erhalten.
Literatur
- Hans-Jürgen Beier: Die megalithischen, submegalithischen und pseudomegalithischen Bauten sowie die Menhire zwischen Ostsee und Thüringer Wald. Beiträge zur Ur- und Frühgeschichte Mitteleuropas 1. Wilkau-Haßlau 1991, S. 19.
- Robert Beltz: Die steinzeitlichen Fundstellen in Meklenburg. In: Jahrbuch des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. Band 64, 1899, S. 104 (Online).
- Robert Beltz: Die vorgeschichtlichen Altertümer des Grossherzogtums Mecklenburg-Schwerin. Vollständiges Verzeichnis der im Grossherzoglichen Museum zu Schwerin bewahrten Funde. Textband. Reimer, Berlin 1910, S. 109 (Online).
- Ingeburg Nilius: Das Neolithikum in Mecklenburg zur Zeit und unter besonderer Berücksichtigung der Trichterbecherkultur (= Beiträge zur Ur- und Frühgeschichte der Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg. Band 5). Museum für Ur- und Frühgeschichte, Schwerin 1971, S. 98.
- Johann Ritter: Heidnische Gräber zu Carow und Leisten. In: Jahrbuch des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. Band 9, 1844, S. 355–356 (Online).
- Johann Ritter: Hünengräber von Leisten. In: Jahrbuch des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. Band 11, 1846, S. 348–349 (Online).
- Friedrich Schlie: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin. Band 4. Schwerin 1901, S. 633 (Online).
- Ewald Schuldt: Die mecklenburgischen Megalithgräber. Untersuchungen zu ihrer Architektur und Funktion. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1972, S. 128.
- Ernst Sprockhoff: Atlas der Megalithgräber Deutschlands. Teil 2: Mecklenburg – Brandenburg – Pommern. Rudolf-Habelt Verlag, Bonn 1967, S. 40.