Getränkepulver
Getränkepulver sind Zuckerwaren, die unter Zugabe von Wasser, Milch oder anderen Flüssigkeiten ein verzehrfertiges, aber nicht brausendes Getränk ergeben.
Meistens werden Getränkepulver aus Zuckerarten und/oder Süßungsmitteln hergestellt und enthalten je nach Getränkeart: Kakaopulver (auch stark entölt), Schokoladenpulver, Malzextrakt, Fruchtpulver (oder sonstige Geschmack gebende Zutaten), Trockenmilcherzeugnisse und Aromen, Vitamine, Mineralstoffe, Genusssäuren und deren Salze, färbende Lebensmittel und Farbstoffe, Verdickungs- und Trübungsmittel, Emulgatoren und die Rieselfähigkeit verbessernde Stoffe. Die Bezeichnung der Geschmacksrichtung erfolgt durch Angaben wie beispielsweise „Getränkepulver mit Himbeergeschmack“, „Getränkepulver Typ Himbeere“ „Instantpulver zur Herstellung eines Getränkes mit ...-Geschmack“ oder „kakaohaltiges Getränkepulver“.[1] Am beliebtesten sind kakaohaltige Getränkepulver, die mit Milch oder Wasser einen Kakaotrunk ergeben.[2]
Unterscheidung
Zu Kakaopulver
Kakaohaltige Getränkepulver sind leicht lösliche Instant-Produkte, die bis zu 80 % Zucker enthalten und vitaminisiert sein können, sie müssen nur 5 % Kakao enthalten. Daher gehören sie rechtlich nicht zu den Kakaoerzeugnissen, sondern zu den Zuckerwaren.[3]
Kakaopulver bzw. Kakaopulvermischungen mit einem hohen Anteil an Kakao zählen zu den Kakao- bzw. Schokoladeerzeugnissen. Die deutsche Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse unterscheidet:
- Ungezuckerte Kakaopulver:
- Kakao (Kakaopulver), nur schwach entölt und mit mindestens 20 % Kakaobutter
- Fettarmer Kakao (auch: fettarmes Kakaopulver, "mager" oder "stark entölt") enthält weniger als 20 % Kakaobutter.
- Gezuckerte Kakaopulver:
- Schokoladenpulver ist eine Mischung aus mindestens 32 % Kakaopulver und Zuckerarten
- Trinkschokoladenpulver, ein Erzeugnis aus mindestens 25 % Kakaopulver und Zuckerarten.
Fertiger Kakaotrunk hingegen gehört laut Warenkunde zu den Milchmischgetränken.[3][4]
Zu Limonaden- und Brausepulver
- Limonadenpulver sind Zuckerwaren zur Herstellung von brausenden Erfrischungsgetränken, die aus pulverförmigen Zutaten bestehen wie Zuckerarten und/oder Zuckeralkohole, Genusssäuren, natürlichen geschmackgebenden Stoffen (Fruchtpulver, Lactoflavin, Beta-Carotin und Zuckerkulör) und Hydrogencarbonat. Meist wird die Säure verkapselt, um eine Reaktion zwischen Hydrogencarbonat und Säure zu verzögern.
- Brausenpulver sind Zuckerwaren, die Aromen und Farbstoffe enthalten. Sie werden auch in Tablettenform angeboten.
Einzelnachweise
- BLL - Richtlinie für Zuckerwaren (2017). Abgerufen am 23. Oktober 2018.
- Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie. Abgerufen am 23. Oktober 2018.
- Dr. Gesine Schulze Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittel: Kakao. Abgerufen am 23. Oktober 2018.
- EUR-Lex - 32000L0036 -Richtlinie 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2000 über Kakao- und Schokoladeerzeugnisse für die menschliche Ernährung. Abgerufen am 23. Oktober 2018 (englisch, deutsch).