Gesetz über die Neuregelung der kommunalen Grenzen im rheinisch-westfälischen Industriebezirke

Mit d​em Gesetz über d​ie Neuregelung d​er kommunalen Grenzen i​m rheinisch-westfälischen Industriebezirke v​om 26. Februar 1926 (PrGS. S. 53) wurden d​ie Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster u​nd Arnsberg n​eu eingeteilt. Folgen w​aren der Verlust d​er Eigenständigkeit v​on Städten o​der die Erlangung d​er Kreisfreiheit s​owie die Auflösung u​nd Umbildung v​on Landkreisen.

Basisdaten
Titel:Gesetz über die Neuregelung der kommunalen Grenzen im rheinisch-westfälischen Industriebezirke
Art: Partikulargesetz
Geltungsbereich: Freistaat Preußen
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Kommunalrecht
Erlassen am: 26. Februar 1926
(PrGS. S. 53)
Inkrafttreten am: 1. April 1926
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Vergrößerung von Stadtkreisen

  • Vergrößerung des Stadtkreises1 Bochum um fünf Landgemeinden (§§ 14 und 15)
  • Vergrößerung des Stadtkreises Gelsenkirchen um Gebietsteile von vier Landgemeinden (§ 13)
  • Vergrößerung des Stadtkreises Herne um Gebietsteile von zwei Landgemeinden (§ 16)
  • Vergrößerung des Stadtkreises Recklinghausen um die Gemeinde Suderwich und neun Ortsteile der Landgemeinde Recklinghausen-Land 24)

Fußnote

1Die Stadtkreise s​ind ebenfalls Stadtgemeinden.

Bildung neuer Stadtkreise

  • Bildung des neuen Stadtkreises1 Wanne-Eickel aus drei Landgemeinden (§§ 6 bis 8)
  • Bildung des neuen Stadtkreises Wattenscheid aus der Stadtgemeinde Wattenscheid, sieben Landgemeinden und einem Gebietsteil der Gemeinde Königssteele (§§ 9 bis 12)

Fußnote

1Die Stadtkreise s​ind ebenfalls Stadtgemeinden.

Auflösung eines Landkreises

Aufgehobene Regelungen

  • Die Stadtgemeinde Steele wurde um die Landgemeinde Königssteele und den Ortsteil Haferfeld der Landgemeinde Sevinghausen vergrößert. Es wurde festgelegt, dass Steele nicht vor 1936 kreisfrei werden könne (§§ 1 bis 4). Jedoch wurden Steele bereits am 1. August 1929 nach Essen eingemeindet und der Landkreis Essen aufgelöst.
  • Die neue Stadtgemeinde Kastrop-Rauxel1 entstand aus der Stadtgemeinde Kastrop sowie acht Landgemeinden und Gebietsteilen der Landgemeinde Deininghausen. Es wurde festgelegt, dass Kastrop-Rauxel nicht vor 1936 kreisfrei werden könnte (§§ 21 bis 23). Jedoch wurden Castrop-Rauxel1 bereits am 1. April 1928 kreisfrei und der Landkreis Dortmund aufgelöst.

Fußnote

1Dies i​st die jeweilige Schreibweise d​es Stadtnamens i​n den Neugliederungsgesetzen.

Siehe auch

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