Georg F. Thoma
Georg F. Thoma (* 27. November 1944 in Trier) ist ein deutscher Rechtsanwalt.
Leben
Georg F. Thoma studierte nach dem Abitur 1966 (Prüm/Eifel) Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Bonn. Er ist seit 1975 als Rechtsanwalt in Düsseldorf tätig. In den Jahren 1977 und 1978 praktizierte er bei Linklaters & Paines (heute Linklaters) in London und 1978 bei Shearman & Sterling in New York. Seine Tätigkeit in Düsseldorf setzte er 1979 in der Sozietät Galler Meyer-Landrut Miller fort, seit 1980 als Partner. 1991 wurde Georg F. Thoma Gründungspartner für die deutsche Praxis von Shearman & Sterling und ist seit Januar 2015 Of Counsel dieser Sozietät.[1]
Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Georg F. Thoma ist das Gesellschaftsrecht, insbesondere das Aktien- und Konzernrecht, das Übernahme- und Wertpapierrecht, Bankrecht, Mergers & Acquisitions, Restrukturierung von Unternehmen sowie große Schiedsverfahren. Er berät nationale und internationale Unternehmen. In seiner Beratungspraxis hat er bei für Deutschland wesentlichen Transaktionen entscheidend mitgewirkt, wie bei nationalen Übernahmen und Zusammenschlüssen (ThyssenKrupp, E.ON (Veba /Viag)), (Dresdner durch Allianz SE) und internationalen Übernahmen und Zusammenschlüssen (u. a. Daimler Chrysler, Allianz / RAS), der Umwandlung von Aktiengesellschaften in Europäische Aktiengesellschaften (SE) (Allianz, BASF, Fresenius) sowie Restrukturierungen und Desinvestition (u. a. Chrysler durch Daimler, Dresdner Bank durch Allianz, Sal. Oppenheim).[2][3] Weitere wesentliche Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren die Privatisierungen in Mitteldeutschland (Leuna, Buna, Bitterfeld, LAUBAG, MIBRAG, VEAG, Mitteldeutsche Kali) in den Jahren 1991 bis 1995.[4]
Georg F. Thoma ist verheiratet und hat eine Tochter und drei Söhne.
Auszeichnungen
- 2005: Ehrendoktortitel der Betriebswirtschaft, EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel[5]
- 2010: Chambers Lifetime Achievement Award[6]
Mitgliedschaft
Georg F. Thoma ist Mitglied des Kuratoriums und Arbeitsausschusses der Stiftung Museum Kunstpalast Düsseldorf[7], Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Situation Kunst, Bochum[8], des Vorstands der Bürgerstiftung Düsseldorf[9].
Thoma war seit 2013 Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Bank. Am 28. April 2016[10] legte er sein Aufsichtsmandat nieder und trat damit auch von seinem Amt als Vorsitzender des Integritätsausschusses zurück. Seine Entscheidung zum Rücktritt habe Thoma getroffen, nachdem alle Mitglieder im Aufsichtsrat der Rücktrittsempfehlung des Nominierungsrat „einhellig“ zugestimmt hätten.[11]
Veröffentlichungen
Er ist mit Theodor Baums Herausgeber und Mitautor von:
- WpÜG – Kommentar zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz – Köln, Loseblattausgabe
Weblinks
Einzelnachweise
- Achleitner: Laudatio auf RA. Georg F. Thoma aus Anlass der Verleihung der Würde des Doctor rerum politicarum honoris causa durch die EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel am 16. Juni 2005 (Memento vom 17. Dezember 2013 im Internet Archive), S. 2.
- Jürgen Salz: Anwälte: Die heimlichen Herrscher in deutschen Unternehmen. In: Wirtschaftswoche. 13. Februar 2010.
- Der Anwalt, dem die Chefs vertrauen. In: Handelsblatt. 23. November 2011, S. 76–77. Online nicht frei verfügbar.
- Michael Freitag, Dietmar Student: Die Vorstandsflüsterer. In: Manager Magazin. 9. Mai 2012.
- Cornelia Glees-zur Bonsen: Ehrenpromotionen für drei renommierte Juristen – ebs entwickelt neues Programm Wirtschaftsrecht. (Memento vom 17. Dezember 2013 im Internet Archive) Pressemeldung. EBS, 16. Juni 2005.
- Chambers Europe Profil Georg F. Thoma
- Kuratorium Stiftung Museum Kunstpalast, Düsseldorf
- Kuratorium Situation Kunst, Bochum
- Vorstand Bürgerstiftung Düsseldorf (Memento vom 17. Dezember 2013 im Internet Archive)
- https://www.db.com/newsroom_news/2016/medien/georg-f-thoma-verlaesst-den-aufsichtsrat-der-deutschen-bank-de-11563.htm
- http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/deutsche-bank-ruecktritt-nach-massivem-druck/13521702.html