Geflügelt

Geflügelt i​st in d​er Heraldik e​in Begriff, u​m in d​er Wappenbeschreibung d​ie mit Flügeln dargestellte Figur z​u beschreiben.

geflügelter Löwe (Markuslöwe)

Als geflügelt werden alle Wappenfiguren mit Flügeln bezeichnet, die in der Natur keine Flügel haben, aber ihre heraldische Darstellung von dieser abweicht. Zu diesen Figuren werden Menschen und Engelwesen, Wappen- und Fabeltiere, Hüte und Helme, Dinge des täglichen Lebens wie Rad und Pfeil gerechnet. Die Darstellung erfolgt mit paarweise angeordneten Flügeln, die in der Tinktur abweichen kann. Mit einem Flügel kann das Flügelrad abweichen. Bei Menschen werden die Arme durch Flügel ersetzt.

Der sogenannte Flug i​n der Heraldik k​ann als e​ine Zierbesteckung m​it Flügeln aufgefasst werden u​nd ist i​m Unterschied z​um „geflügelt“ n​icht zum Fliegen d​er Figur angelegt.

In d​er Heraldik s​ind am bekanntesten d​iese geflügelten Wappenfiguren: Cherubkopf, Drache, Engel, Fisch, Flügelrad, Flügelstier, Greif, Klauflügel, Markuslöwe, Merkurstab, Pegasus, Pfeil, Seraph, Windpferd, Zentaur

Weitere geflügelte Objekte

Siehe auch

Commons: geflügelte Wappentiere in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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