Gebührenordnung
Gebührenordnungen sind Rechtsnormen zur Abrechnung von Gebühren als Gegenleistung für erbrachte Dienstleistungen.
Allgemeines
Gebührenordnungen können vom Gesetzgeber in Form von Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen normiert werden. Es steht aber auch diversen nichtstaatlichen Wirtschaftssubjekten im Rahmen der Vertragsfreiheit das Recht zu, für ihre Tätigkeiten im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenkreises Gebührenvereinbarungen zu erlassen.
Arten
In Deutschland existieren u. a. Gebührenordnungen für bestimmte Berufsgruppen:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Notare
- Steuerberater
- Psychotherapeuten
Es gibt auch Gebührenordnungen für diverse spezielle Tätigkeitsbereiche, u. a.:
- Straßenreinigungsgebühren in den kommunalen Straßenreinigungssatzungen,
- Abfallgebühren in den kommunalen Abfallsatzungen oder
- zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen, z. B. Schwimmbäder, Hallen und Plätze (hier meist als Eintrittspreis bezeichnet).
Weiterhin gibt es allgemeine Gebührenordnungen, z. B.:
- das Gerichts- und Notarkostengesetz,
- das Gerichtskostengesetz,
- das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen.
Historisch gab es Gebührenordnungen für
- Rechtsanwälte, heute Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
- Architekten und Ingenieure, heute Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Gebühren
Die durch die Gebührenordnung erhobenen Entgelte sind nicht immer Gebühren im rechtlichen Sinne, so dass der Wortstamm Gebühr irreführend sein kann, denn der Rechtsbegriff Gebührenordnung ist nicht legal definiert.