Gebäudeversicherer

Die Gebäudeversicherer bestehen in der Schweiz seit 1805 (Kanton Aargau) und verwalten die obligatorischen Gebäudeversicherungen. In den Jahren nach 1805 wurden dann in den meisten Kantonen eigenständige Gebäudeversicherer gegründet. Zuvor erhielten Besitzer abgebrannter Häuser den sogenannten Brandbettel, der sie zum Betteln berechtigte. Heute gibt es 19 kantonale Gebäudeversicherer in der Schweiz (in den übrigen 7 Kantonen wird die Funktion der Gebäudeversicherer durch die Privatassekuranz wahrgenommen). Diese Kantone ohne eigene Gebäudeversicherung werden GUSTAVO-Kantone genannt. Die Namen stehen für die Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis (Valais) und Obwalden. Eine Ausnahme bildet der Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell Innerrhoden, welcher im Gegensatz zum Rest des Kantons ein Versicherungsobligatorium bei der zur Bezirksverwaltung gehörenden Gebäudeassekuranz des Bezirkes Oberegg kennt.[1][2]

Die Gebäudeversicherer sind öffentlich-rechtliche, finanziell selbständige Unternehmen. Sie werden nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen geführt, wobei der Risikoausgleich und die Solidarität unter den Hauseigentümern im Zentrum steht. Die Gebäudeversicherer finanzieren sich ausschliesslich über die Prämieneinnahmen aller Gebäudeeigentümer im jeweiligen Kanton sowie über Kapitalerträge der angelegten Versicherungsprämie.

Die unterschiedlichen kantonalen Gebäudeversicherungsgesetze verschaffen d​en Gebäudeversicherern e​in für d​as jeweilige Kantonsgebiet geltende Versicherungsmonopol. Dieses Monopol i​st einerseits historisch gewachsen (und bewährt), u​nd dient andererseits zumindest teilweise d​em öffentlichen Interesse, u​nd wird d​aher als rechtlich zulässig betrachtet.

Bedingt durch die unterschiedliche Grösse der Kantone, haben die Gebäudeversicherer zwischen 40 und 120 Mitarbeiter und ein Prämienvolumen von 20–100 Millionen SFR. Zusätzlich beschäftigen die Gebäudeversicherer jeweils zwischen 30 und 120 Schätzungsexperten und rund 50 bis 180 weitere Fachleute wie, Blitzschutzbeauftragte, Feuerwehrinspektoren und Brandschutzsachverständige im Nebenamt.

Im Kanton Aargau verwaltet d​ie Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) zusätzlich z​u den Abteilungen Gebäudeversicherung, Brandschutz u​nd Feuerwehrwesen d​ie Kantonale Unfallversicherung, d​ie einzige Unfallversicherung für Angestellte d​es Kantons Aargau. Die AGV h​at per 1. Januar 2008 d​as Aargauische Versicherungsamt (AVA) übernommen. Gleichzeitig t​rat mit dieser Übernahme d​as neue Gebäudeversicherungsgesetz i​n Kraft.

Einzelnachweise

  1. Statuten der Gebäudeassekuranz, Art. 11 (PDF; 63 kB)
  2. Grossratsbeschluss zur Gebäudeversicherung, S. 37–41 (Memento des Originals vom 23. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ai.ch (PDF; 173 kB)
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