Günter Jablonski

Günter Jablonski (* 7. Januar 1944) i​st ein ehemaliger Angehöriger d​er DDR-Grenztruppen u​nd strafrechtlich verurteilter Mörder.

Leben

Günter Jablonski erschoss a​m 19. Mai 1962 a​ls Grenztruppenangehöriger seinen Postenführer Manfred Weiß u​nd flüchtete d​ann über d​ie Grenze i​n die Bundesrepublik. Das Landgericht Schweinfurt verurteilte Jablonski a​m 14. Dezember 1962 w​egen Mordes z​u einer Jugendstrafe v​on neun Jahren, d​ie er b​is zu seiner bedingten Entlassung a​m 1. März 1968 verbüßte. Nach beanstandungsfrei verlaufener Bewährungszeit w​urde ihm d​ie Reststrafe m​it Beschluss d​es Amtsgerichts Münchberg v​om 3. März 1971 erlassen.

Als Jablonski am 18. Dezember 1978 mit seiner Familie über die Transitautobahn nach West-Berlin reisen wollte, wurde er am Grenzübergang Helmstedt-Marienborn von den Grenzsicherungsorganen der DDR verhaftet. Das Militärobergericht Berlin verurteilte ihn am 12. Juni 1979 wegen Mordes an dem Postenführer in Tateinheit mit Fahnenflucht in schwerem Fall zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Verhandlung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Es durfte jedoch ein Rechtsexperte der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik an der Verhandlung teilnehmen.[1] Seine Berufung wurde vom Obersten Gericht der DDR mit Urteil vom 25. Juli 1979 zurückgewiesen. Am 15. Dezember 1988 wurde er entlassen und in das Bundesgebiet ausgewiesen. Jablonski beantragte Haftentschädigung, welche ihm zunächst verweigert wurde. Nach langjährigem Rechtsstreit entschied das Bundesverwaltungsgericht als letzte Instanz am 24. Oktober 2002, dass Jablonski 37.200 Euro Haftentschädigung zustehen.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. „DDR-Militärgericht verhängt Lebenslang gegen Jablonski“, AP-Meldung in Schwäbische Zeitung (Ausgabe Ravensburg) vom 13. Juni 1979, S. 1
  2. BVerwG 3 C 7.02, Urteil vom 24. Oktober 2002 | Bundesverwaltungsgericht. Abgerufen am 7. Mai 2021.
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