Fritz Scheuermann (Jurist)
Fritz Scheuermann (* 8. Juni 1887 in Straßburg; † unbekannt) war deutscher Jurist und erster Präsident der Reichsfilmkammer zur Zeit des Nationalsozialismus.
Leben
Scheuermann, dessen Vater geheimer Regierungsrat war, studierte nach dem Abschluss seiner Schullaufbahn Rechtswissenschaften. Danach promovierte er zum Dr. Jur. Ab 1924 war Scheuermann als Regierungsrat im Reichsverkehrsministerium tätig und ab 1925 als Rechtsanwalt.[1]
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten stand Scheuermann ab Juni 1933 dem Aufsichtsrat der Filmkreditbank vor, die Filme vorfinanzierte. Im November 1933 wurde Scheuermann durch Joseph Goebbels zum ersten Präsidenten der neu geschaffenen Reichsfilmkammer ernannt.[1] In dieser Funktion war Scheuermann auch Stifter des Ende Januar 1934 entstandenen Reichsfilmarchivs, das in die Reichsfilmkammer eingegliedert wurde.
Scheuermann trat Mitte Oktober 1935 von seinem Amt als Präsident der Reichsfilmkammer zurück, nachdem er als so genannter Nichtarier, Rechtsbeistand von Juden und als Freimaurer denunziert worden war.[2] Sein Nachfolger als Präsident der Reichsfilmkammer wurde am 18. Oktober 1935 auf Geheiß Goebbels Oswald Lehnich.[3][4]
Über seinen weiteren Lebensweg ist nichts bekannt.
Literatur
- Ernst Klee: Das Kulturlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-10-039326-5.
Einzelnachweise
- Ernst Klee: Das Kulturlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2007, S. 472.
- Joseph Wulf: Theater und Film im Dritten Reich. Eine Dokumentation, Ullstein Frankfurt am Main, Berlin, Wien 1983, ISBN 3-548-33031-2, S. 324–326.
- Reinhard Bollmus: Das Amt Rosenberg und seine Gegner - Studien zum Machtkampf im nationalsozialistischen Herrschaftssystem. Stuttgart 1970, 2. Auflage, Oldenbourg, München 2006, S. 79.
- chroniknet – Eintrag 18. Oktober 1935