FFH-Gebiet Leckfeld
Das FFH-Gebiet Leckfeld ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland im Norden der Gemeinde Leck. Es ist Teil der Lecker Geest[1] und liegt im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest. Das FFH-Gebiet befindet sich in der Nordhälfte des ehemaligen Fliegerhorstes Leck. 1939 wurde dieser von der Luftwaffe der Wehrmacht in Betrieb genommen.[2][3] Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er von der britischen Besatzungsmacht nicht mehr als Flugplatz genutzt. Mit der Gründung der Bundeswehr wurde das Gelände ab 1959 wieder als Militärflugplatz für die Bundesluftwaffe ausgebaut. Am 26. August 1992 endete der militärische Flugbetrieb und Ende 2012 die militärische Nutzung des Geländes.
FFH-Gebiet Leckfeld | ||
FFH-Gebiet Leckfeld | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 111 ha | |
Kennung | 1219-301 | |
WDPA-ID | 555517781 | |
Natura-2000-ID | DE1219301 | |
FFH-Gebiet | 111 ha | |
Geographische Lage | 54° 48′ N, 8° 58′ O | |
| ||
Meereshöhe | von 5 m bis 10 m | |
Einrichtungsdatum | Juni 2004 | |
Verwaltung | Ministerium f. Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur u. Digitalisierung d. Landes SH | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Die Südgrenze des FFH-Gebietes stellt der Nordrand der noch vorhandenen Start- und Landebahn dar. Der Ostrand ist der Ketelsburger Weg. Die Nordgrenze ist der Ortsteil Leckfeld-Nord und die Westgrenze der Kosmeygraben sowie die Grenze zur Gemeinde Tinningstedt.[4] Es hat eine Fläche von 111 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Ostwestrichtung und beträgt 1,64 km. Die höchste Erhebung mit 10 m über NN liegt im Nordwesten am Heideweg, der tiefste Punkt mit 5 m über NN an der Südspitze. Das FFH-Gebiet wird durch die ehemalige Rollbahn mit ihren Flugzeugstellplätzen in zwei Teile geteilt.
Die überwiegende FFH-Lebensraumklasse des FFH-Gebietes ist der Trockenrasen, gefolgt von Einfünftel Heide und Gestrüpp, sowie Einzehntel Ackerland, siehe auch Diagramm 1. Im Zentrum befinden sich einige kleinere Laub- und Nadelwaldflächen. Während der langen Zeit als Militärstützpunkt ist die Fläche nicht gedüngt worden. Damit hat sich die Fläche zu einem landesweit bedeutenden Magerlebensraum mit entsprechenden Pflanzenarten entwickeln können.
Gut Dreiviertel des FFH-Gebietes befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), siehe auch Diagramm 2. Ein schmaler Streifen mesophilen Grünlandes am Nordrand der Start- und Landebahn ist an einen Landwirt verpachtet,[5] der die Fläche als Grünland intensiv nutzt. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH) hat von der BImA einen Teil der Fläche hinzugepachtet, sodass mehr als die Hälfte der FFH-Gebietsfläche von der SNSH bewirtschaftet wird, siehe Diagramm 3.
Eine 800 m lange Graspiste für die Motorflieger und eine 1600 m lange Schleppstrecke für die Segelflieger wird von der Sportfluggruppe Leck e. V. genutzt, die eine Zufahrt vom öffentlichen Ketelsburger Weg zu ihren Vereinsgebäuden am Helmut von Harten Weg innerhalb des umzäunten Gebietes an der Ostgrenze des FFH-Gebietes hat.[6][7] Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg nutzt den südlichen Teil außerhalb des FFH-Gebietes seit 2020 als Teststrecke.[8]
Der ehemals militärisch genutzte Teil des FFH-Gebietes ist noch immer durch den alten Schutzzaun für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Es werden allerdings gelegentlich von der Stiftung Naturschutz Führungen durch das Gebiet angeboten. Die Beschilderung als Militärisches Sperrgebiet ist vom Zaun entfernt worden. Die FFH-Gebietsteile außerhalb des Zauns im Nordosten sind frei zugänglich. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, diesen Teil zu erreichen. Vom Osten am Ketelsburger Weg und vom Norden über den Heideweg. An den Zugängen fehlen jegliche Hinweise auf das FFH-Gebiet. Innerhalb des Gebietes gibt es nur zugewachsene Trampelpfade, was auf eine geringe Nutzung hindeutet.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde letztmalig im Juli 2020 aktualisiert.[9] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde am 2. Mai 2017 veröffentlicht.[10] Die Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG wurde vom LLUR für dieses FFH-Gebiet dem Unabhängigem Kuratorium Landschaft Schleswig-Holstein – Verband für Naturschutz und Landschaftspflege e. V. übertragen.[11]
Das FFH-Gebiet ist Teil des am 17. Oktober 2019 geschaffenen Naturschutzgebietes Leckfeld. Damit werden neue Flächen am Rand des FFH-Gebietes unter Naturschutz gestellt und dienen so als Pufferflächen gegen intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Nachbarschaft. Das Naturschutzgebiet Leckfeld ist mit 206 ha fast doppelt so groß wie das FFH-Gebiet Leckfeld.
Das FFH-Gebiet liegt in einem Schwerpunktbereich und einer Verbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems. Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I für den Kreis Nordfriesland von 2020 soll mit dem FFH-Gebiet Leckfeld der Rest einer Heidelandschaft als Offenlandschaft mit landesweit bedeutsamen Lebensraumtypen erhalten werden.[12] Die Auswertung der Biotopkartierung durch den Verfasser ergibt für das FFH-Gebiet Leckfeld eine Fläche von 52,6 ha als gesetzlich geschützte Biotopfläche; das ist ein Anteil von 47,4 % (Stand: Februar 2021).[13]
Am 9. September 2020 fand zum ersten Mal die regionale Schutz- und Entwicklungstagung für die zwölf FFH- und Naturschutzgebiete im Bereich der Lokalen Aktion zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland statt. Darunter war auch eine Präsentation des Gebietsbetreuers für das FFH-Gebiet Leckfeld, des Unabhängigen Kuratoriums Landschaft SH, zum Maßnahmenplan des FFH-Gebietes Leckfeld.[14]
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[15] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[16] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[17] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[18] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[19]
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut Standard-Datenbogen vom Juli 2020 sind folgende FFH-Lebensraumtypen für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[20]
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[21]
- 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide (Gesamtbeurteilung B)[22]
- 4030 Trockene Heiden (Gesamtbeurteilung C)[23]
- 6230* Artenreiche Borstgrasrasen (Gesamtbeurteilung B)[24]
- 7230 Kalkreiche Niedermoore (Gesamtbeurteilung B)[25]
Für ein FFH-Gebiet ist es ungewöhnlich, dass nur knapp 5 % der Fläche mit FFH-Lebensraumtypen (LRT) ausgewiesen sind, siehe Diagramm 4. Davon konzentriert sich der überwiegende Teil in zwei Flächen außerhalb des Schutzzaunes im Nordosten mit einem Niedermoor direkt am Zaun und trockener bis feuchter Heide daran nordöstlich anschließend, siehe Kartennachweis[26]. Auf dem eingezäunten Teil befinden sich zwischen der ehemaligen Rollbahn und den Flugzeugstellplätzen kleinteilige FFH-Lebensraumflächen. Zwei Drittel der LRT-Flächen wird eine gute Gesamtbeurteilung zugebilligt. Ein Drittel der Fläche, der ausschließlich mit dem LRT 4030 Trockene Heiden belegt ist, erhält nur die Gesamtbeurteilungsnote C, weil die Repräsentativität nur mit B beurteilt wird.
FFH-Erhaltungsziele
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[27]
- 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide
- 4030 Trockene Heiden
- 6230* Artenreiche Borstgrasrasen
- 7230 Kalkreiche Niedermoore
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung[28] im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.
Ein Grundproblem des Gebietes stellen die Rollbahn und die Flugzeugstellplätze dar. Sie zerteilen die Flächen und bieten keine Ausbreitungsmöglichkeiten der Lebensraumtypen in alle Richtungen. An eine Beseitigung dieser Beton- und Asphaltflächen ist aus Kostengründen nicht zu denken. Der weiterhin stattfindende Sportflugbetrieb stellt eine Störung insbesondere der Vogelwelt während der Brutzeit dar. Die großen Flächen mesophilen Grünlandes bedürfen einer ständigen Pflege durch Mahd oder Beweidung, wobei das Mähgut aus dem Gebiet gebracht werden muss, um das Nährstoffangebot zu verringern. Dies ist auch im großen Stil in der Vergangenheit betrieben worden, wie Satellitenfotos zeigen, siehe folgende Einzelnachweise[29][30].
FFH-Maßnahmenkatalog
Der FFH-Maßnahmenkatalog[31] im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in 29 Maßnahmenblättern[32] und einer Maßnahmenkarte beschrieben.[33]
Interessant ist der Vorschlag, die Gebiete rechts und links der Rollbahn und asphaltierten Straßen durch „Bodenbrücken“ zu verbinden, siehe braune Striche in der Maßnahmenkarte.[33] Eine weitergehende wünschenswerte Maßnahme in der Zukunft wäre die Verlagerung der Sportflugruppe auf das Gelände außerhalb des FFH-Gebietes südlich der Startbahn und der Abriss der alten Gebäude im FFH-Gebiet. Mit Stand 1. März 2021 ist dies nach Inaugenscheinnahme durch den Verfasser noch nicht erfolgt.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Der Managementplan wurde 2018 veröffentlicht. Somit stände 2024 die nächste FFH-Erfolgskontrolle an.
Bildergalerie
- Ostzugang am Ketelsburger Weg
- Nordzugang am Heideweg
- Grünland mit Bruchwald
- Gebäude der Sportfluggruppe Leck im FFH-Gebiet
- Neu eingezäuntes Grünland
- Nadelbaum auf altem Splitterschutzwall
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019 (HTML)
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), Bundesamt für Naturschutz, 15. Oktober 2019, (PDF)
- Gebietsbetreuer des NSG Leckfeld, Unabhängiges Kuratorium Landschaft Schleswig-Holstein – Verband für Naturschutz und Landschaftspflege e.V., 1. März 2021
Einzelnachweise
- 69000 Lecker Geest. In: Landschaftssteckbrief. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 1. März 2012, abgerufen am 3. März 2021.
- Der Flugplatz Leck. In: www.leck.de. Gemeinde Leck, abgerufen am 28. Februar 2021.
- Henry L. deZeng IV: Luftwaffe Airfields 1935-45 Germany (1937 Borders). (PDF) In: http://www.ww2.dk. Juni 2014, S. 386, abgerufen am 25. Februar 2021 (englisch).
- FFH-Gebiet Leckfeld. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 24. Februar 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1219-301 „Leckfeld“. (PDF; 1125 kB) Abb.1: Eigentums-/Besitzverhältnisse im FFH-Gebiet (GIS: Röschmann). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 2. Mai 2017, S. 7, abgerufen am 26. Februar 2021.
- Sportfluggruppe Leck e.V. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. November 2021.
- Als Ableger des Jagdgeschwaders fing alles an – Quelle: https://www.shz.de/1618126 ©2021. In: shz.de. Nordfriesland Tageblatt, 27. August 2011, abgerufen am 27. Februar 2021.
- Kraftfahrt-Bundesamt startet Testbetrieb auf dem ehemaligen Fliegerhorst in Leck. In: Husumer Nachrichten. www.shz.de, 20. Januar 2020, abgerufen am 28. Februar 2021.
- Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 73 kB) DE1219301. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juli 2020, abgerufen am 27. Februar 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1219-301 „Leckfeld“. (PDF; 1125 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 2. Mai 2017, abgerufen am 27. Februar 2021.
- Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.11.7 NSG „Leckfeld“. In: LLUR 507. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2019, S. 5, abgerufen am 1. März 2021.
- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I. (PDF) Kreise Nordfriesland. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 2020, S. 27, abgerufen am 1. März 2021.
- Biotopkartierung Schleswig-Holstein. In: ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. März 2021.
- S+E-Tagung 2020 im Kreistagssaal. (PDF) Runder Tisch Naturschutz NF e.V., 9. September 2020, S. 8–10, abgerufen am 22. April 2021.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1219301 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 73 KB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Juli 2020, S. 3, abgerufen am 1. März 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 60–62, abgerufen am 12. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4030 Trockene Heiden. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 63–65, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 6230* Artenreiche Borstgrasrasen. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 100–103, abgerufen am 12. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7230 Kalkreiche Niedermoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 146–149, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1219-301 „Leckfeld“. (PDF; 553 kB) Karte 2b - Bestand Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 2. Mai 2017, abgerufen am 1. März 2021.
- Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1219-301 „Leckfeld“. (PDF; 84 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 1. März 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1219-301 „Leckfeld“. (PDF; 1125 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 2. Mai 2017, S. 11, abgerufen am 1. März 2021.
- Mahd der Grünflächen im FFH-Gebiet Leckfeld. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 1. März 2021.
- Mahd der Grünflächen außerhalb des Schutzzauns im FFH-Gebiet Leckfeld. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 1. März 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1219-301 „Leckfeld“. (PDF; 1125 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 2. Mai 2017, S. 13–17, abgerufen am 1. März 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1219-301 „Leckfeld“. (PDF; 199 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 1. März 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1219-301 „Leckfeld“. (PDF; 538 kB) Karte 3 - Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 12. April 2018, abgerufen am 1. März 2021.