FFH-Gebiet Iselbek mit Lindhorster Teich
Das FFH-Gebiet Iselbek mit Lindhorster Teich ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Gemeinden Bornholt und Bendorf und im Kreis Steinburg in den Gemeinden Holstenniendorf und Besdorf. Das FFH-Gebiet besteht aus zwei räumlich voneinander getrennten FFH-Teilgebieten.[1] Es liegt im Bereich der naturräumlichen Haupteinheit Heide-Itzehoer Geest (Nr. 693)[2] die wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinische Geest ist.
FFH-Gebiet Iselbek mit Lindhorster Teich | ||
Mündungsgebiet der Iselbek rechts der Autobahn A 23 jenseits des NOK | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 117 ha | |
Kennung | 1922-391 | |
WDPA-ID | 555517961 | |
Natura-2000-ID | DE1922391 | |
FFH-Gebiet | 117 ha | |
Geographische Lage | 54° 4′ N, 9° 21′ O | |
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Meereshöhe | von 2 m bis 23 m | |
Einrichtungsdatum | Juni 2004 | |
Verwaltung | Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Das FFH-Gebiet Iselbek mit Lindhorster Teich hat eine Fläche von 117 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Ostwestrichtung und beträgt 6,3 km. Die höchste Erhebung mit 23 m über NN liegt im westlichen Teilgebiet Lindhorster Teich an der Lohmühle im Ortsteil Lohmühle in Bendorf.[3] Der niedrigste Bereich liegt mit 2 m über NN im westlichen Teilgebiet kurz vor der Mündung der Iselbek in den Nord-Ostsee-Kanal in Bornholt.[4]
Das FFH-Gebiet besteht zu mehr als drei Vierteln aus feuchtem und mesophilem Grünland und zu knapp einem Zehntel aus Binnengewässern, siehe Diagramm 1.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Februar 2015 aktualisiert.[5] Der Managementplan für das FFH-Gebiete wurde im Februar 2011 veröffentlicht.[6]
Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes Iselbek mit Lindhorster Teich gem. § 20 LNatSchG wurde durch das LLUR noch keine Institution beauftragt.[7]
FFH-Teilgebiet Iselbek
Das FFH-Teilgebiet Iselbek beginnt im Westen an der Mündung der Iselbek in den Nord-Ostsee-Kanal 520 m südlich der Autobahnbrücke der Bundesautobahn A 23 über den Nord-Ostsee-Kanal im Gebiet der Gemeinde Bornholt im Kreis Rendsburg-Eckernförde.[8]
Das Mündungsgebiet der Iselbek hat sich in den letzten 140 Jahren grundlegend verändert. Vor dem Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals (seit 1948 Nord-Ostsee-Kanal (NOK)) in den Jahren 1887 bis 1895 war der Name des dortigen Flusses die Mühlenau. Ihr Bett lag am Unterlauf teilweise 90 m nördlich des heutigen Verlaufes.[9] Nach dem Bau des Nord-Ostsee-Kanals war der Mündungsbereich in den NOK nur durch eine neue Straße am Kanal mit einer kleinen Brücke über der Mühlenau verändert.[10]
Die zweite große Veränderung an der Mühlenau erfolgte mit dem Bau der Hochbrücke Hohenhörn der neuen Bundesautobahn A 23 über den NOK. Die Brücke wurde am 20. Mai 1989 dem Verkehr übergeben. Der Bau des Anfahrdammes auf der Ostseite des NOK machten die Verlegung des Flussbettes der Mühlenau nach Süden und eine Untertunnelung des Dammes für den Fluss erforderlich.[11]
Von der Mündung in den NOK flussaufwärts bis zum Zusammenfluss der Osterfahrbek vom Nordosten und der Iselbek vom Südosten wurde das Fließgewässer seit Jahrhunderten Mühlenau genannt. So steht es auch noch in den Messtischblättern DTK 25V aus den 1990er Jahren verzeichnet.[12] Die aktuellen Karten des DigitalerAtlasNord (Stand Januar 2022) und die Gewässerkarte AWGV (Wasserland SH) vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein bezeichnen die Mühlenau auf der gesamten Länge als Iselbek und auch der nördliche Zulauf Osterfahrbek wird jetzt Bendorfer Bach genannt.[13]
Die Iselbek zeigt in ihrem Oberlauf (ehemals Mühlenbach) von der Mündung bis zum Gehöft am Mühlenweg 2 einen weitgehend natürlichen Verlauf in ihrem ursprünglichem Bett.[14] Danach ist sie bis zum Beginn des FFH-Teilgebietes Lindhorster Teich mit einer mittleren Sohlbreite von 80 cm und einer Einschnitttiefe von 120 cm kanalartig künstlich ausgebaut. Es folgt ein naturnaher Verlauf bis zum Wiedereintritt in das FFH-Teilgebiet Lindhorster Teich.[15]
FFH-Teilgebiet Lindhorster Teich
Das FFH-Teilgebiet Lindhorster Teich besteht aus einem über einen Mönch künstlich aufgestauten Fischteich in einer natürlichen Senke. Der Teich ist mit Karpfen besetzt und wird jedes Jahr zum Abfischen abgelassen und wieder aufgestaut und neu mit Fischen besetzt. Trotz dieser fischereiwirtschaftlichen Nutzung gehört der Lindhorster Teich zu einem der wenigen in Schleswig-Holstein noch vorhandenen nährstoffarmen Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsengesellschaften. Das Ostufer besteht aus einem Bruchwald, in dem sich als FFH-LRT ein kleines Übergangsmoor gebildet hat.[16] Der See wird durch den Quellenbach, der aus dem auf einem Geestrücken befindlichen Forst Lindhorst kommt, gespeist.
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut Standard-Datenbogen vom März 2015 sind folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[17][18] FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[19]
- 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung C)[20]
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung C)[21]
- 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (Gesamtbeurteilung C)[22]
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung C)[23]
- 7230 Kalkreiche Niedermoore (Gesamtbeurteilung B)[24]
- 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche (Gesamtbeurteilung C)[25]
- 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (Gesamtbeurteilung C)[26]
Gut acht Zehntel der FFH-Gebietsfläche ist keinem Lebensraumtyp zugeordnet, siehe Diagramm 2. Gut ein Zehntel der Gebietsfläche ist vom Lebensraumtyp 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften bedeckt. Dies betrifft fast ausschließlich den Lindhorster Teich.[16] Die restlichen FFH-Lebensraumtypen nehmen nur knapp 6 % der Gesamtgebietsfläche ein. Die Flächen ohne Lebensraumtypzuordnung bestehen zum größten Teil aus dem Biotoptyp (GI) artenarmes Intensivgrünland. Im Bereich des Dammes der Bundesautobahn A 23 ist es vorwiegend der Biotoptyp (RH) (halb-) ruderale Gras- und Staudenflur, wie er bei Renaturierungsmaßnahmen von Großbaustellen oft vorkommt.[27][28]
Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[29]
- 1096 Bachneunauge (Gesamtbeurteilung C)[30]
- 1099 Flussneunauge(Lampetra fluviatilis) (Gesamtbeurteilung C)[31]
FFH-Erhaltungsziele
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[32]
- 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
- 7230 Kalkreiche Niedermoore
- 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche
- 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
- 1096 Bachneunauge
- 1149 Steinbeißer
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[32]
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
- 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
- 1099 Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen.[33] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.
Der größte FFH-LRT 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften mit hat im SDB eine gute Gesamtbewertung zugesprochen bekommen. Er kommt ausschließlich im südlichemn Teilbereich des Lindhorster Teiches vor.[16] Der ebenfalls im SDB mit gut bewertete FFH-LRT 7230 Kalkreiche Niedermoore ist weder im Managementplan noch in den beiden LRT-Karten erwähnt.
FFH-Maßnahmenkatalog
Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[34] Diese sind zudem in einer Maßnahmenkarte für den Flusslauf[35] und einer für das Teilgebiet Lindhorster Teich kartiert.[36] Schwerpunkt der Maßnahmen im Bereich des Flusslaufes und des Lindhorster Teiches ist die Extensivierung der Grünlandnutzung im näherem und weiterem Uferbereich zur Minimierung von Nährstoffeinträgen aus der intensiven Landwirtschaft.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Stand Januar 2022).
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[37] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[38] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[39] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[40] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[41]
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019 (HTML)
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) (PDF; 150 kB), Bundesamt für Naturschutz, 15. Oktober 2019
- Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (PDF; 9,4 MB), 6. Fassung, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), April 2021
Einzelnachweise
- Managementplan 1922-391 Iselbek mit Lindhorster Teich. (PDF; 743 kB) Karte 1 - Übersicht. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 17. Januar 2011, abgerufen am 25. Januar 2024.
- Heide-Itzehoer Geest. In: Schutzwürdige Landschaften. Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 23. Januar 2022.
- Höchster Punkt im FFH-Gebiet Iselbek mit Lindhorster Teich. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 25. Januar 2022.
- Niedrigster Teil des FFH-Gebietes Iselbek mit Lindhorster Teich. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 25. Januar 2022.
- Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 45 kB) DE1922391 Iselbek mit Lindhorster Teich. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2015, abgerufen am 25. Januar 2022.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1922-391 „Iselbek mit Lindhorster Teich“. (PDF; 566 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2015, abgerufen am 25. Januar 2022.
- Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, abgerufen am 25. August 2021.
- Westgrenze des FFH-Gebietes Iselbek mit Lindhorster Teich. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Januar 2022.
- Verlauf der Mühlenau am NOK vor dessen Bau um 1880. In: Archäologie-Atlas Nord. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Januar 2022.
- Veränderung des Laufes der Mühlenau durch den Bau des Nord-Ostsee-Kanals um 1910. In: Archäologie-Atlas Nord. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Januar 2022.
- Verlauf der Mühlenau nach dem Bau der Autobahnhochbrücke Hohenhörn an der A 23. In: Archäologie-Atlas Nord. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Januar 2022.
- Mühlenau und Osterfahrbek in Messtischblättern der 1990er Jahre. In: Archäologie-Atlas Nord. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Januar 2022.
- Umbenennung Mühlenbach in Iselbek und Osterfahrbek in Bendorfer Bach. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Januar 2022.
- Oberlauf der Iselbeek (ehemals Mühlenau). In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Januar 2022.
- Iselbek zwischen den beiden FFH-Teilgebieten. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Januar 2022.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1922-391 „Iselbek mit Lindhorster Teich“. (PDF; 427 kB) Karte 2.2 Bestand Bereich Lindhorster Teich. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 17. Januar 2011, abgerufen am 26. Januar 2021.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 45 kB) DE1922391 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2015, S. 3, abgerufen am 26. Januar 2022.
- Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 28–31, abgerufen am 27. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 53–56, abgerufen am 7. Oktober 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7230 Kalkreiche Niedermoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 146–149, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 212–214, abgerufen am 1. Dezember 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1922-391 „Iselbek mit Lindhorster Teich“. (PDF; 1327 kB) Karte 2.2.1 Bestand Bereich Mühlenau / Iselbek / Osterfahrbek. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 17. Januar 2011, abgerufen am 26. Januar 2022.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1922-391 „Iselbek mit Lindhorster Teich“. (PDF; 1273 kB) Karte 2.1.2 Bestand Bereich Mühlenau / Iselbek / Osterfahrbek. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 27. Januar 2011, abgerufen am 26. Januar 2022.
- Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 45 kB) DE1922391 - 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2015, S. 4, abgerufen am 26. Januar 2022.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Bachneunauge – Lampetra planeri. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 220–222, abgerufen am 20. Oktober 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Flussneunauge – Lampetra fluviatilis. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 217–219, abgerufen am 11. Juni 2021.
- Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung benannte Gebiet DE-1922-391 „Iselbek mit Lindhorster Teich“. (PDF; 165 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 26. Januar 2022.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1922-391 „Iselbek mit Lindhorster Teich“. (PDF; 566 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2015, S. 19, abgerufen am 27. Januar 2022.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1922-391 „Iselbek mit Lindhorster Teich“. (PDF; 566 kB) 6. Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2015, S. 22–27, abgerufen am 27. Januar 2022.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1922-391 „Iselbek mit Lindhorster Teich“. (PDF; 1436 kB) Karte 3.1 Maßnahmen Bereich Mühlenau / Iselbek / Osterfahrbek. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 17. Januar 2011, abgerufen am 27. Januar 2022.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1922-391 „Iselbek mit Lindhorster Teich“. (PDF; 451 kB) Karte 3.2 Maßnahmen Bereich Lindhorster Teich. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 17. Januar 2011, abgerufen am 27. Januar 2022.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.