FFH-Gebiet Dachsberg bei Wittenmoor
Das FFH-Gebiet Dachsberg bei Wittenmoor ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Gemeinden Elsdorf-Westermühlen und Fockbek. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum Schleswiger Vorgeest der Haupteinheit D22 Schleswig-Holsteinische Geest. Es hat eine Fläche von 48 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Nordnordwestrichtung und beträgt 1,12 km. Die höchsten Erhebungen mit 16 m über NN liegen am Dachsberg (Lage ), die niedrigsten Bereiche mit 12 m über NN liegen am Südrand im Tal des Fließgewässers Garlbek. Die Garlbek bildet über weite Strecken die Ostgrenze des FFH-Gebietes. Die Entwässerung des FFH-Gebietes erfolgt über mehrere Gräben ausschließlich in die Garlbek. An der Westgrenze befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit großen intensiv genutzten Ackerflächen, im Norden und Osten ist es mehrheitlich Grünland. Im Süden grenzt das FFH-Gebiet unmittelbar an die Wälder Kiefholz und Fockbeker Wald.
FFH-Gebiet Dachsberg bei Wittenmoor | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 48 ha | |
Kennung | 1723-302 | |
WDPA-ID | 555517890 | |
Natura-2000-ID | DE1723302 | |
FFH-Gebiet | 48 ha | |
Geographische Lage | 54° 17′ N, 9° 33′ O | |
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Meereshöhe | von 12 m bis 16 m | |
Einrichtungsdatum | Juni 2004 | |
Verwaltung | Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Gut die Hälfte des FFH-Gebietes nimmt die FFH-Lebensraumklasse (LRK) Heide und Gestrüpp ein, gefolgt von knapp der Hälfte mit Mooren, Sümpfen und Uferbewuchs. Der Rest ist von Laubwald bedeckt, siehe Diagramm 1.
Das FFH-Gebiet hat die Nr. 9 in der Liste der FFH-Gebiete gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie RL 92/43/EWG mit dem Code DE_PH_1723-302 im Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Eider.[1]
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Juni 2019 aktualisiert.[2] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde am 22. August 2016 vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht.[3]
Das FFH-Gebiet ist Teil des Schwerpunktbereiches Nr. 356 - Wittenmoor östlich Hohn - des landesweiten Biotopverbundsystems. Es grenzt im Süden an das FFH-Gebiet Gehege Osterhamm-Elsdorf[4].
Mit der Betreuung des FFH-Gebietes hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) gem. § 20 LNatSchG das Unabhängige Kuratorium Landschaft Schleswig-Holstein - Verband für Naturschutz und Landschaftspflege e.V. beauftragt.[5]
Der Westrand des Gebietes kann vom Südwesten über den Wirtschaftsweg am Gehöft Wittenmoor vorbei erreicht werden (Lage ). Vom Norden kommt man über einen 1,8 km langen Wirtschaftsweg von der Straße Klamper Weg bis an den Dachsberg (Lage ). Vom Osten erreicht man den Südrand des Gebietes nach 1,8 km über einen Wirtschaftsweg vom Hölter Weg aus (Lage ).
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut Standard-Datenbogen vom Juni 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen[6] und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[7][8]
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[9]
- 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide (Gesamtbeurteilung C)[10]
- 4030 Trockene Heiden (Gesamtbeurteilung C)[11]
- 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (Gesamtbeurteilung C)[12]
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung C)[13]
- 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung C)[14]
Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[15]
FFH-Erhaltungsziele
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[17]
- 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide
- 4030 Trockene Heiden
- 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
- 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften
- 1166 Kammmolch
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung[18] im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.
Die Bewertung der Flächen des FFH-Gebietes Dachsberg bei Wittenmoor hat sich im Verlauf seiner Geschichte erheblich verändert. Waren im SDB des Jahres 2011 noch 22 ha als FFH-LRT ausgewiesen, so sind es im SDB von 2019 nur noch 4,84 ha. Waren 2011 noch 17 ha in einem guten Erhaltungszustand, so waren es 2019 nur noch 1,54 ha. Dem Gebietsbetreuer gehören 4 ha der Gebietsfläche. Weitere 4 ha sind von ihm langfristig gepachtet. In beiden Flächen befindet sich der Großteil der vorhandenen FFH-Lebensraumtypen. Die restliche Fläche ist im Besitz mehrerer Privateigentümer.
Das Fließgewässer Garlbek hat sein Quellgebiet 500 m westlich der westlichen Gebietsgrenze im Drainagesystem einer intensiv genutzten Ackerfläche. Der Gewässerzustand der Garlbek ist gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie im Verlauf des gesamten FFH-Gebietes als „unbefriedigend“ eingestuft.[19]
FFH-Maßnahmenkatalog
Der FFH-Maßnahmenkatalog[20] im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in einer Maßnahmenkarte beschrieben.[6]
Der Schwerpunkt der Maßnahmen ist die Entnahme von Gehölzen aus den Moorbereichen und die Mahd der Heideflächen mit Entnahme des Mähgutes.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Daten zum Monitoring sind nicht veröffentlicht worden (Stand November 2021).
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[21] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[22] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[23] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[24] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[25]
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019 (HTML)
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), Bundesamt für Naturschutz, 15. Oktober 2019, (PDF)
- Unabhängiges Kuratorium Landschaft Schleswig-Holstein - Verband für Naturschutz und Landschaftspflege e.V., Gebietsbetreuer für das FFH-Gebiet Dachsberg bei Wittenmoor, 23. Oktober 2021 (HTML)
Einzelnachweise
- Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der Richtlinie 2000/60/EG für die Flussgebietseinheit Eider. (PDF) Anhang A3–4: FFH- und Vogelschutzgebiete Tabelle 1: Liste der FFH-Gebiete gemäß RL 92/43/EWG. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, S. 224, abgerufen am 16. November 2021.
- Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) DE1723302. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 14. November 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1723-302 „Dachsberg bei Wittenmoor“. (PDF; 543 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, August 2016, abgerufen am 17. November 2021.
- Abgrenzung der FFH-Gebiete Dachsberg bei Wittenmoor und Gehehe Osterhamm-Elstorf. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 15. November 2021.
- Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holsteingem. § 20 LNatSchG. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, abgerufen am 20. Oktober 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1723-302 Dachsberg bei Wittenmoor. (PDF; 2392 kB) - Maßnahmenkarte -. In: ATALAY-CONSULT Gesellschaft für Forstinventur, Technologie und Softwareentwicklung mbH. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, August 2016, abgerufen am 15. November 2021.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1723302 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 64 KB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 15. November 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 60–62, abgerufen am 12. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4030 Trockene Heiden. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 63–65, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 129–131, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 136, abgerufen am 23. Juli 2020.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1723302 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 64 KB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 4, abgerufen am 15. November 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1166 Kammmolch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 298–300, abgerufen am 27. Januar 2021.
- Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1723-302 „Dachsberg bei Wittenmoor“. (PDF; 88 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 15. November 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1723-302 „Dachsberg bei Wittenmoor“. (PDF; 543 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Forstabteilung, 22. August 2016, S. 19, abgerufen am 15. November 2021.
- DSV-Gewässerbewertung. In: AWGV (Wasserland SH). Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 16. November 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1723-302 „Dachsberg bei Wittenmoor“. (PDF; 543 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Forstabteilung, 22. August 2016, S. 21, abgerufen am 15. November 2021.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- Kommission verklagt Deutschland wegen mangelhafter Ausweisung von Naturschutzgebieten. In: europa.eu. Europäische Kommission, 18. Februar 2021, abgerufen am 6. September 2021.