Führervorbehalt (1938)
Der Begriff Führervorbehalt benennt zwei Sachverhalte: zum einen einen Erlass vom 18. Juni 1938; zum anderen behielt sich Adolf Hitler bei einigen militärischen Operationen vor, bestimmte Truppenteile so lange in Reserve zu halten, bis er deren Eingreifen befahl, wie z. B. beim Unternehmen Zitadelle. Dieser Artikel behandelt den Erlass.
Nach dem Anschluss Österreichs im März 1938 wurden zahlreiche Kunstwerke aus jüdischem Eigentum beschlagnahmt. Am 18. Juni 1938 erließ der Chef der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, einen Erlass Der Führer beabsichtigt, nach Einziehung der beschlagnahmten Vermögensgegenstände die Entscheidung über die Verwendung persönlich zu treffen. Mit Erlass des (österreichischen) Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten vom 25. August 1939 wurde dieser Vorbehalt wesentlich erweitert.[1]
Siehe auch
Fußnoten
- Theodor Brückler (Hrsg.): Kunstraub, Kunstbergung und Restitution in Österreich 1938 bis heute. Böhlau Wien 1999, ISBN 978-3205989264, S. 19 (Fußnote 36)