Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA; englisch Education, Audiovisual and Culture Executive Agency) ist eine Behörde der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel. Die Agentur hat die Arbeit im Januar 2006 aufgenommen. Sie unterliegt der Kontrolle der Europäischen Kommission und erstattet regelmäßig über die Durchführung der ihr anvertrauten Programme Bericht.

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
EACEA
 
 
Englische Bezeichnung Education, Audiovisual and Culture Executive Agency
Französische Bezeichnung Agence exécutive «Éducation, audiovisuel et culture»
Organisationsart Exekutivagentur der Europäischen Union
Status Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Sitz der Organe Brüssel, Belgien
Vorsitz Roberto Carlini (Direktor)
Gründung Januar 2006
EACEA

Die EACEA ist eine der Exekutivagenturen der EU. Diese nehmen unter den EU-Agenturen eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Europäischen Kommission gegründet und sind mit der Verwaltung bestimmter Programme beauftragt. Dabei sind sie nicht auf Dauer, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum eingerichtet und im Rang einer Generaldirektion der Europäischen Kommission der Europäischen Kommission gleichgestellt. Im Unterschied zu den anderen EU-Agenturen müssen sie in Brüssel oder Luxemburg angesiedelt sein.

Rechtsgrundlage für diese Exekutivagentur sind die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 vom 19. Dezember 2002[1] sowie der Beschluss der Kommission 2005/56/EG vom 14. Januar 2005.[2] Der Beschluss wurde durch die Beschlüsse 2009/336/EG[3] und 2013/776/EU[4] fortgeschrieben.

Aufgaben und Ziele

  • Sokrates: Aktionsprogramm im Bereich der allgemeinen Bildung, zweite Phase durch den Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates eingerichtet
  • Leonardo da Vinci: Aktionsprogramm im Bereich der beruflichen Bildung, erste Phase durch den Beschluss des Europäischen Rates eingerichtet
  • Jugend: Gemeinschaftliches Aktionsprogramm, durch den Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates eingerichtet
  • Kultur 2000: Programm im Bereich der europäischen Kultur, durch den Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates eingerichtet
  • MEDIA Plus (2001–2005): Programm zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke, durch den Beschluss des Europäischen Rates eingerichtet
  • MEDIA Fortbildung (2001–2005): Fortbildungsprogramm für die europäische audiovisuelle Programmindustrie, durch den Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates eingerichtet
  • Erasmus: Förderungsprogramm im Bereich der Hochschulbildung (Verbesserung der Qualität) und des interkulturellen Verständnisses (Zusammenarbeit mit Drittstaaten), durch den Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates eingerichtet
  • Europa für Bürgerinnen und Bürger (2007–2013): Programm zur Förderung und Entwicklung von Maßnahmen und Institutionen die der Herausbildung einer aktiven europäischen Bürgerschaft dienen

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden, abgerufen am 3. August 2013
  2. Beschluss der Kommission vom 14. Januar 2005 zur Einrichtung der „Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates , abgerufen am 3. August 2013
  3. 2009/336/EG: Beschluss der Kommission vom 20. April 2009 zur Einrichtung der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates, abgerufen am 3. Januar 2022
  4. 2013/776/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 18. Dezember 2013 zur Einrichtung der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/336/EG, abgerufen am 3. Januar 2022

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