Europäisches Justizportal
Das Europäische Justizportal (kurz auch E-Justiz bzw. E-Justice) ist ein Internetportal der Europäischen Union.
Es soll einen einfachen und einheitlichen Zugang zu den E-Government-Diensten und Informationsangeboten der Europäischen Union und der Unionsmitgliedstaaten ermöglichen.
Hintergrund und Ziele
Der Rat für Justiz und Inneres hat bereits im Juni 2007 beschlossen, dass im Hinblick auf die verstärkte europaweite Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Justizwesen, insbesondere durch die Schaffung eines europäischen Portals, weitere Beratungen stattfinden sollten.[1]
Grundlage für das Europäische Justizportal waren dann die Vorgaben im mehrjährigen Aktionsplan 2009–2013 für die Europäische E-Justiz.[2] Ziel war die Entwicklung eines europäischen E-Justiz-Portals. Dieses soll als einziger europäischer Zugangspunkt für den elektronischen Zugang zu rechtlichen Informationen, Justiz- und Verwaltungsorganen, Registern, Datenbanken und anderen Diensten sein.[3] Zudem wurde die Verknüpfung von nationalen Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern als wichtig angesehen.[4] Dem Datenschutz wurde und wird besonderer Wert beigemessen.[5] Durch die Entwicklung und den Betrieb des Europäischen Justizportals soll den rechtssuchenden Bürgern, Unternehmen, Juristen, Gerichtsbediensteten und Mediatoren sowie anderen freiberuflich Tätigen und Interessierten ein möglichst zentraler und umfassender Zugang zu den Informationsangeboten der Justiz der EU und der Unionsmitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden und die Schaffung eines europäischen Rechtsraums gefördert werden.
Die erste Version des Europäischen Justizportals wurde während der belgischen EU-Ratspräsidentschaft am 16. Juli 2010 online gestellt. Es umfasste etwa 12.000 Webseiten und wird im Rahmen des übergeordneten Projekts E-CODEX ständig um weitere Webseiten und Funktionen erweitert.[6] Dadurch werden die E-Justiz Systeme der Unionsmitgliedstaaten aus europäischen und nationalen Webseiten gebündelt und Informationen zu Recht und Rechtspraxis können über einen Zugang abgerufen werden.
Das Europäische Justizportal ist in 23 Amtssprachen der EU verfügbar und wird von der Europäischen Kommission verwaltet.[7]
Inhalte
Das Europäische Justizportal soll allgemein den Zugang zum Recht in der Europäischen Union erleichtern und auch als Kommunikationsplattform dienen. Es enthält zum Beispiel Informationen zu:
- Arbeitshilfen für Gerichte und Jurist/innen (z. B. ECLI[8]),
- Gerichtsbarkeit der EU,
- Gerichtsorganisation der EU-Mitgliedstaaten (mit europaweitem Zuständigkeitsfinder für Zivilgerichte),
- Grundbüchern,
- Hilfestellung für eine Klage,
- Informationen für Opfer von Straftaten,
- Information zu den Rechtsberufen in den Unionsmitgliedstaaten,
- Informationen über geltende Rechtsvorschriften,
- Informationen zu Schulungs- und Fortbildungsangeboten,
- Informationen zu grenzübergreifenden Verfahren,
- Insolvenzregistern (Europäisches Insolvenzregister),[9]
- Zugang zu europäischen und nationalen Rechtsdatenbanken (z. B. dem Europäischen Strafregisterinformationssystem),
- Zugang zu europäischen und nationalen Formularen,
- EU-weiter Finder für Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsübersetzer und -dolmetscher, Mediatoren (seit 8. Dezember 2014 online),[10]
- Unternehmensregister,[11]
- Glossare und Terminologiedatenbank.[12]
Weblinks
- Europäisches Justizportal,
- Gemeinsames Justizportal der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Länder,
- Informationen zu Amtswegen in Österreich,
- Informationsportal der liechtensteinischen Landesverwaltung,
- Pressemitteilung zum E-Justiz-Portal vom 15. Juli 2010 durch die Europäische Kommission.
Einzelnachweise
- ABl. C 75, S. 1, Erwägungsgrund 1.
- Mehrjähriger Aktionsplan 2009–2013 für die europäische E-Justiz. ABl. C 75 vom 31. März 2009, S. 1.
- ABl. C 75 vom 31. März 2009, S. 1, Erwägungsgrund 8.
- ABl. C 75 vom 31. März 2009, S. 1, Erwägungsgrund 8 ff.
- Siehe z. B. Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23. November 1995, S. 31.) und die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12. Januar 2001, S. 1.) sowie das Stockholmer Programm. Siehe auch den Bericht des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zur E-Justiz (2008/2125(INI)), 2008.
- Pressemitteilung zum E-Justiz-Portal vom 15. Juli 2010 durch die Europäische Kommission, S. 2.
- Gemäß Rechtlicher Hinweis (Memento des Originals vom 12. Juli 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. wird die Verantwortung für den Inhalt und die Verwaltung des Portals von der Europäischen Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeinsam getragen, für die Datenverarbeitung verantwortlich ist jedoch nur die Europäische Kommission.
- Erwägungsgrund 20, lit. e), der Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung, ABl 2011/C 127/01.
- Die Daten dieses Europäischen Insolvenzregisters werden von einigen Unionsmitgliedstaaten zentral über das Europäische Justizportal bereitgestellt. Es nehmen noch nicht alle Unionsmitgliedstaaten daran teil.
- Find a Lawyer (FAL) ist ein Projekt des Europäischen Justizportals und des Europäischen Dachverbands der europäischen Rechtsanwälte (CCBE) – siehe auch Information CCBE (in Englisch).
- Siehe hierzu die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern
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