Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer

Das Europäische Übereinkommen über die Rechtsstellung der Wanderarbeiter betrifft die Hauptaspekte der Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer, insbesondere ihre Anwerbung, ärztliche Untersuchung und Prüfung der beruflichen Eignung, Reisen, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Familienzusammenführung, Arbeitsbedingungen, Überweisung von Ersparnissen und Übertragung von Sozialversicherungsansprüchen, Sozialfürsorge und ärztliche Versorgung, Vertragsablauf, Kündigung und Wiederbeschäftigung.

Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer
Kurztitel: SEV 93
Datum: 24. November 1977
Inkrafttreten: 1. Mai 1983
Fundstelle: SEV 93
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Unterzeichnung: 4
Ratifikation: 11 Ratifikationen
Europäische Gemeinschaft: nein
Deutschland: nein
Liechtenstein: nein
Österreich: nein
Schweiz: nein
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Es wurde ein Beratender Ausschuß eingerichtet (Art. 33), um die Berichte der Vertragsstaaten über die Anwendung des Übereinkommens zu prüfen. Auf dieser Grundlage erstellt der Beratende Ausschuß Berichte für das Ministerkomitee des Europarats.

LandRatifiziertLandRatifiziert
Albanien Albanien3. Apr. 2007Frankreich Frankreich22. Sept. 1983
Italien Italien27. Feb. 1995Niederlande Niederlande1. Feb. 1983
Norwegen Norwegen3. Feb 1989Portugal Portugal15. März 1979
Moldau Republik Moldau20. Juni 2006Schweden Schweden5. Juni 1978
Spanien Spanien6. Mai 1980Turkei Türkei19. Mai 1981
Ukraine Ukraine2. Juli 2007

Siehe auch

Websites

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.