Europäische Verkehrsministerkonferenz

Die Europäische Verkehrsministerkonferenz (englisch: European Conference of Ministers of Transport (ECMT), französisch: Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT)) ist ein institutionalisiertes Forum der Regierungen zur Harmonisierung europäischer Verkehrsangelegenheiten.

Mitgliedsstaaten der Europäischen Verkehrsministerkonferenz.

Bei ihrer Tagung in Dublin im Mai 2006 haben die Verkehrsminister beschlossen das International Transport Forum (ITF) ins Leben zu rufen, um auch Ländern jenseits des geographischen Europa einen Beitritt zu ermöglichen. Das ITF hat einen globalen Anspruch und ist eine der OECD angegliederte Organisation. Die Gründungsmitglieder des ITF sind alle Mitgliedsstaaten der OECD, sowie einige Länder aus Zentral- und Osteuropa.

Die bisher von der CEMT geregelten Aktivitäten mit der sogenannten CEMT-Genehmigung werden weitergeführt unter diesem Namen, jedoch wurden sie dem neuen ITF untergeordnet. Eine solche Genehmigung erlaubt einem Transporteur das Durchführen von Fahrten im Dreiländerverkehr.

Mitgliedsstaaten

  • Albanien
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Belgien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Georgien
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Russische Föderation
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Slowakische Republik
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich
  • Weißrussland (Belarus)

[1]

Einzelnachweise

  1. Merkblatt für Inhaber von CEMT-Genehmigungen 2016 (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bag.bund.de (PDF; 85 kB) Merkblatt des Bundesamtes für Güterverkehr vom Oktober 2015. Abgerufen am 4. Oktober 2015
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