Emil Danneberg
Emil Danneberg (* 2. September 1896 in München; † nach 1927) war ein deutscher politischer Aktivist.
Leben
Danneberg, der von Hause aus Kaufmann war, war ein Sohn des Kaufmanns Emil Danneberg und seiner Ehefrau Martha geb. Franke. Nach dem Ersten Weltkrieg begann er sich in Kreisen der radikalen politischen Rechten zu engagieren. Im Sommer 1923 trat er in München in den sogenannten Stoßtrupp Adolf Hitler ein, einer unter paramilitärischen Vorzeichen organisierten persönlichen Leibwache des Chefs der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), mit der er am 8. und 9. November 1923 am Hitlerputsch teilnahm. Nach der Niederschlagung des Putsches wurde Danneberg in Haft genommen.
Im April 1924 wurde Danneberg im Rahmen des Prozesses gegen vierzig Angehörige des Stoßtrupps vor dem Münchener Volksgericht zu einer Strafe von fünfzehn Monaten Festungshaft mit der Aussicht auf vorzeitige Entlassung nach Verbüßung einiger Monate verurteilt. Anschließend wurde er in die Festung Landsberg verbracht, wo er die Gefangenschaft mit Adolf Hitler, Rudolf Heß, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und einundzwanzig weiteren Stoßtruppmännern teilte.
Nach seiner Freilassung und der Neugründung der NSDAP im Frühjahr 1925 trat Danneberg der Partei zum 4. September 1925 (erneut?) bei (Mitgliedsnummer 17.769). Im selben Jahr übernahm er den Posten des Führers des Landesverbandes Bayern-Süd des Wehrwolfs.
1926 schickte Hitler Danneberg von München mit dem Auftrag nach Halle an der Saale, die Verhältnisse im dortigen NSDAP-Gau Halle-Merseburg zu ordnen. Als Leiter der NSDAP-Ortsgruppe in Halle – die damals praktisch den ganzen, noch sehr kleinen, Gau umfasste – war er maßgeblich an der Entfernung des seit 1925 amtierenden Gauleiters Walter Ernst und der Installierung von Paul Hinkler als dessen Nachfolger beteiligt. Jedoch kam es innerhalb kurzer Zeit zu heftigen Konflikten zwischen den beiden „starken“ Männern der NSDAP in Halle-Merseburg, d. h. Hinkler und Danneberg. Die Misshelligkeiten zwischen Gauleiter und Ortsgruppenleiter gingen schließlich so weit, dass Danneberg Hinkler gerichtlich belangen wollte. Da es Mitgliedern der NSDAP gemäß den Statuten der Partei verboten war, Verfahren gegen andere Parteimitglieder vor ordentlichen Gerichten auszutragen[1], entschied Danneberg sich im Juli 1926 dazu – um Hinkler dennoch belangen zu können –, aus der Partei auszutreten. Das von Danneberg eingeleitete Verfahren gegen Hinkler scheiterte schließlich daran, dass er nicht über die finanziellen Mittel verfügte, um es zu Ende zu führen.
Zusammen mit einigen Anhänger gründete Danneberg noch im Juli 1926 den Nationalsozialistischen Kameradschaftsbund, der jedoch nur geringe Bedeutung erlangte und schließlich einging. Aufgrund seiner Differenzen mit Hinkler sowie aufgrund des Missverfolges des Kameradschaftsbundes zog der als „dickköpig“ geltende Danneberg sich um 1927/1928 aus persönlicher Kränkung und Verärgerung aus der Politik zurück.
Hitler hatte Danneberg eine Ausgabe von Mein Kampf geschenkt und „in Erinnerung an unsere gemeinsame Gefangenschaft“ zugeeignet. 2006 wurde sie für 22.000 Pfund Sterling versteigert.
Literatur
- Bärbel Dusik (Bearbeiterin): Hitler. Reden, Schriften, Anordnungen. Band 2, 1992, S. 35.
- Mathias Rösch: Die Münchner NSDAP 1925-1933: eine Untersuchung zur inneren Struktur der NSDAP in der Weimarer Republik. Oldenbourg, München 2002, zugleich Dissertation München 1998, ISBN 3-486-56670-9.
Anmerkung
- Solche Verfahren sollten gemäß der Satzung der NSDAP von 1925 ausschließlich parteiintern durch die NSDAP-eigenen Untersuchungs- und Schlichtungsausschüsse geklärt werden; die Weigerung, sich eines Parteimitgliedes, Auseinandersetzungen mit anderen Parteimitgliedern auf diesem Wege beizulegen, indem es den Weg, ein Zivilverfahren vor einem regulären Gericht anzustrengen, wählte, zog üblicherweise den Parteiausschluss nach sich.