Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (kurz: FINMA; französisch Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers, italienisch Autorità federale di vigilanza sui mercati finanziari, rätoromanisch Autoritad federala per la surveglianza dals martgads da finanzas) beaufsichtigt und kontrolliert als schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde alle Bereiche des Finanzwesens, insbesondere Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen und Prüfgesellschaften.
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Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts | ||
Aufsichtsbehörde(n) | Bundesversammlung | ||
Bestehen | seit 1. Januar 2009 | ||
Hauptsitz | Bern | ||
Behördenleitung | Urban Angehrn | ||
Mitarbeiter | 536 (2019) [1] | ||
Website | www.finma.ch |
Die Behörde ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Hauptsitz in Bern.[2] Ein weiterer Standort befindet sich in Zürich.[3] Sie ist institutionell, funktionell und finanziell von der zentralen Bundesverwaltung unabhängig und dem Eidgenössischen Finanzdepartement nur administrativ angegliedert. Das Parlament hat die Oberaufsicht.
Seit Januar 2021 ist Marlene Amstad Verwaltungsratspräsidentin.[4]
Gründung und Organisation
Die Behörde nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 2009 auf.[5] Sie entstand aus einer Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG). Die Finma geht auf das am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) zurück. Am 15. Oktober 2008 erfolgte der Umsetzungserlass durch den Bundesrat.
Die Behörde hat Organisations- und Budgetautonomie. Ihre Organe sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung, welche in vier Bereiche unterteilt ist: Banken, Versicherungen, Märkte sowie Strategische Grundlagen und Zentrale Dienste.
Zweck und Aufgaben
- Die Behörde verfolgt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Zweck, Gläubiger, Anleger und Versicherte zu schützen (Anlegerschutz).
- Die Behörde bewilligt den Betrieb der ihrer Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen und überwacht sie.
- Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab.
Ziele der Finanzmarktaufsicht
Die Behörde verfolgt zwei Hauptziele und ein Nebenziel:
- Das erste besteht im Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten (Kundenschutz).
- Das zweite Hauptziel strebt den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte an. Dieser Funktionsschutz umfasst die Stabilität des Finanzsystems, das Funktionieren der Märkte, das Vertrauen in das Finanzsystem oder den Schutz des Finanzsystems vor Missbrauch durch Verbrecher.
- Durch das Verfolgen dieser Ziele soll die Aufsicht dazu beitragen, das Ansehen und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken.
Finanzierung
2018 betrug der Bruttoertrag der FINMA rund 130 Millionen Schweizer Franken.[6] Die Aufwandskosten der FINMA werden mit Gebühren und Aufsichtsabgaben der Beaufsichtigten gedeckt, die diese zu entrichten haben. Die Gebühren werden bei jedem Beaufsichtigten einzeln erhoben. Die Aufsichtsabgaben dagegen werden den Beaufsichtigten als Gruppe zugerechnet. Der jeweils verursachte Aufsichtsaufwand wird möglichst verursachergerecht und angemessen auf die verschiedenen Aufsichtsbereiche aufgeteilt. Mit den Aufsichtsabgaben deckt die FINMA rund 80 Prozent des Betriebsaufwands, inklusive der gesetzlichen Zuweisung an die Reserven, rund ein Fünftel wird mit Gebührenerträgen gedeckt.
Die FINMA investiert rund zwei Drittel ihrer Mittel in ihre Kernaufgaben Bewilligung, Überwachung, Durchsetzung und Regulierung, wovon im Jahr 2018 für die Überwachung 65 Prozent aufgewandt wurden.
Regionalwährungen
Seit Juni 2017 liegt der Fokus vermehrt auch bei den Regionalwährungen: Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, Bussen bis zu 500'000 Franken und die Auflösung der Genossenschaft drohen als Strafe, wenn sich Vereine (z. B. Soziale Ökonomie in Basel) nicht kooperativ verhalten.[7]
Weblinks
Einzelnachweise
- Die Organisation der FINMA. Abgerufen am 8. September 2021.
- Artikel 4 Finanzmarktaufsichtsgesetz (SR 956.1)
- FINMA - Wo wir arbeiten
- Verwaltungsrat FINMA. 29. Juli 2021, abgerufen am 29. Juli 2021.
- FINMA Start steht kurz bevor, Medienmitteilung vom 9. Dezember 2008.
- Die Finanzierung der FINMA
- Die FINMA bedroht Regionalwährungen und Gutscheinsysteme In: zeitpunkt.ch, 28. Februar 2018, abgerufen am 23. März 2018.