Deutsches Dan-Kollegium
Das Deutsche Dan-Kollegium e. V. (DDK) ist ein Verband mit dem Anspruch, sämtliche Budosportarten in Deutschland zu vertreten[1].
Deutsches Dan-Kollegium | |
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Gegründet | 20. September 1952 |
Gründungsort | Stuttgart |
Präsident | Peter Gessner |
Verbandssitz | München |
Homepage | www.ddk-ev.de |
Hintergründe
Der DDK e. V. wurde am 20. September 1952 in Stuttgart gegründet und ist die erste und älteste Budo-Organisation Deutschlands. Nach der Gründung erhielt es vom Kodokan vertraglich die Legitimation, in Deutschland Judo zu lehren und sowohl Kyū- als auch Dan-Prüfungen abzunehmen. 1956 wurde das DDK Mitglied im Deutschen Judo-Bund (DJB), wobei das DDK weiterhin für das Lehr- und Prüfungswesen verantwortlich war. 1982, zum 30-jährigen Bestehen des DDK, erneuerte der Kodokan den Vertrag, in welchem dem DDK das Graduierungsrecht für Deutschland erteilt wurde.
Aufgrund finanzieller Streitigkeiten kam es Anfang der 1990er Jahre zum Zerwürfnis zwischen DDK und DJB. Im Grunde ging es um das vom DJB Anfang der 1990er Jahre beanspruchte Graduierungsrecht. Kernpunkt des Streits war die Frage, ob es sich im Falle der Graduierung um ein kündbares Auftragsverhältnis oder ein nach dem BGB nicht widerrufbares Sonderrecht des DDKs mit bzw. gegenüber dem DJB handelt. Nachdem gerichtlich festgestellt worden war, dass es sich nicht um ein Sonderrecht, sondern um einen Auftrag handelte, entzog der DJB dem DDK die Zuständigkeit für das Prüfungswesen, was schließlich mit dem Ausschluss des DDK aus dem DJB endete. Die 1990 beginnende Entwicklung einer neuen Prüfungsordnung im DJB erfolgte nicht wegen dieser Auseinandersetzung mit dem DDK, sondern im Zuge der 1991 erfolgten Vereinigung des DJB mit dem Deutschen Judo-Verband (DJV). Vor der Vereinigung hatten die Unterhändler des DJV mit dem DJB die Ausarbeitung einer neuen gemeinsamen Prüfungsordnung vereinbart, die nach Beratungen mit Helmut Bark auch Grundsätze und Verfahrensweisen des DJV berücksichtigte. Das DDK wurde vom DJB wegen des Streites und der Kündigung des Graduierungsrechts in diese Verhandlungen nicht mit einbezogen.
Das DDK pflegt seitdem als eigener Verband den Breitensport und das von Kanō Jigorō gelehrte Judo. Im Gegensatz zum DJB erkennt das DDK die Prüfungen des anderen Verbandes an.
1995 wurde von Seiten des Kodokan der Vertrag mit dem DDK in Frage gestellt, da die Anerkennung des Graduierungsrechts unter der Voraussetzung erteilt war, dass das DDK innerhalb des Deutschen Judobundes (als Vertreter Deutschlands in der Internationalen Judo-Föderation) zuständig war. Da diese Zuständigkeit zwischenzeitlich entfallen war, erlosch nach Auffassung des Kodokan auch das Graduierungsrecht.[2] Der DJB forderte daher den DDK auf, diese Behauptung einzustellen.[3] Da es sich aber nach Meinung des DDK um einen internationalen Vertrag ohne Kündigungsklausel handelt, vertritt es die Meinung, dass der Vertrag nicht vorzeitig aufgelöst und damit die Legitimation des DDK, Prüfungen abzunehmen, auch nicht aufgehoben werden könne.
Seit langem versucht der Verein, Mitglied im Deutschen Sportbund zu werden, was den DDK-Mitgliedern die Teilnahme an Sporthilfe und Versicherung ermöglichen würde; jedoch scheitert dies bisher am Widerstand der im DSB beheimateten Budo-Dachverbände.
Mitwirkende bei der Gründung
Gründungsmitglieder
- Alfred Rhode (Frankfurt a. M.)
- Edgar Schäfer (Frankfurt a. M.)
- Walter Schombert (Essen)
- Ari Rinnert (Temouchent, Algerien)
- Ludwig W. Prass (Düsseldorf)
- Wilhelm Kahlert (Wiesbaden/Biebrich)
- Klaus Münstermann (Aachen)
- Otto Brief (Essen)
- André J. Eitel (Esslingen/Rüdern)
Beisitzer bei der Gründung
- Emil Richard (Kiel)
- Heinrich Frantzen (Köln)
- Max Hoppe (Berlin)
- August Glucker (Stuttgart)
- René De Smet (München)
- Otto Schmelzeisen (Wiesbaden)
Struktur des Deutschen Dan-Kollegiums
Der DDK e. V. besteht zum einen aus einem Bundesverband.
Präsidenten
- 1952–1967: Alfred Rhode
- 1967–1971: Hans Wittmeier
- 1971–1974: Leo Köhler
- 1974–1987: Karl-Ludwig Lehmann
- 1988–1990: Erich Scherer
- 1991–2013: Dieter Teige[4]
- 2013–2014: Hans Gottfried (kommissarisch)
- 2015–2021 Klaus Trogemann
- seit 2020 Peter Gessner
Zum anderen hat der DDK e. V. Landesgruppen.
Landesgruppen (Stand 15. Februar 2018)
Landesverband | Vorsitzender[5] | 2. oder Stellvertretender Vorsitzender | weitere Ämter |
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Baden/Württemberg | Walter Albert | ||
Bayern | Klaus Trogemann (kommissarisch) | Hubert Berndt | Jugendwart: Markus Bogner |
Berlin/Brandenburg | Horst Hilbig | Dan-Beauftragter: Manfred Künstler
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Bremen | Thomas Mundl | Frank Mundl | Schatzmeister: Frank Mundl
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Hamburg | Alfred Buchholz | ||
Hessen | Jürgen Grimm | Jörg Hanstein | Lehr- und Prüfungswesen: Gerhard Schmitt
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Mecklenburg-Vorpommern | |||
Niedersachsen | Mark Bettens Schwartzkopff | ||
Nordrhein-Westfalen | Sansone, Giuseppe LG-NRW Koordinator
Mertens, Dirk NRW Regionalleiter-Bergischer Kreis
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Rheinland-Pfalz | Claudia Diederich-Paluch | ||
Saarland | Hans-J. Tonnellier | ||
Sachsen | Mario Göckler | ||
Sachsen-Anhalt | |||
Schleswig-Holstein | Diercks Arndt | Sven Werft | |
Thüringen | Mario Göckler |
Weblinks
Einzelnachweise
- Aufgaben und Ziele Stand 18. November 2014
- Schreiben vom Kodokan (Memento vom 26. April 2014 im Internet Archive) 27. September 2007
- Schreiben vom DJB an das DDK z.H. Herrn Dieter Teige (Memento vom 26. April 2014 im Internet Archive) 4. Oktober 2007
- Rücktritt von Dieter Teige 12. September 2013
- Liste der Landesgruppen auf der offiziellen Seite des DDK e. V. Stand 29. Dezember 2015
- Protokoll der Mitgliederversammlung vom 21. November 2015 auf der offiziellen Seite des DDK e. V. Stand: 3. Dezember 2015