Cottenau
Cottenau ist ein Gemeindeteil des Marktes Wirsberg im oberfränkischen Landkreis Kulmbach.
Cottenau Markt Wirsberg | |
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Höhe: | 481–518 m ü. NHN |
Einwohner: | 97 (25. Mai 1987) |
Postleitzahl: | 95339 |
Vorwahl: | 09227 |
Ortsansicht aus Richtung Gundlitz |
Das Kirchdorf liegt auf hügeliger Flur, etwa 3 km nordöstlich von Wirsberg an der Kreisstraße KU 1 zwischen Gundlitz und Wirsberg. Nebenstraßen führen über Einöde nach Schmölz und nach Weißenbach.
Die erste urkundliche Erwähnung ist aus dem Jahr 1289 überliefert.[1] Als Ortsbezeichnungen wurden „Kotenauwe“, „Kotenaube“, „Kotenaw“, „Kothnaw“ und „Kotnaw“ genannt. Hahn geht von einem eigenen Ortsadel der von Cottenau aus, der in enger Beziehung zu den Walpoten stand. Die Ortsgründung ist als Radialhufendorf erkennbar, dazu gibt es Waldhufen und einen zentralen Anger mit dem Dorfweiher. Nach dem Aussterben der Andechs-Meranier gelangte Cottenau über die Grafen von Orlamünde an die Burggrafen von Nürnberg, die späteren Bayreuther Markgrafen. Die Familie von Cottenau ist um 1500 ausgestorben.[2] Als neuer Besitzer von Cottenau erschien der Wirsberger Amtmann Sebastian von Waldenfels. Ab 1523 wurden die Guttenberger belehnt. Spitalbauern zinsten zum Spital in Kupferberg.[3] Das vogtländische Geschlecht von Oberländer saß über fünf Generationen auf dem Rittergut.[4] Vor der Eingemeindung nach Wirsberg 1971 gehörten Cottenau, Einöde und Schlackenmühle zur Gemeinde Neufang.
Besonderheiten im Ort sind die evangelische Peter-und-Paul-Kirche und das Schloss Cottenau als landadeliger Sitz. Das Schloss, die Kirche mit dem Kirchhof, seiner Ummauerung und den einbezogenen Gebäuden sowie ein Wohnstallhaus sind die Baudenkmäler des Ortes. Cottenau verfügte über ein eigenes Schulhaus.
Literatur
- August Gebeßler: Stadt und Landkreis Kulmbach (= Bayerische Kunstdenkmale. Band 3). Deutscher Kunstverlag, München 1958, DNB 451450973, S. 50–51.
- Karl Hahn: Markt Wirsberg – Häuser- und Familienchronik – Band 3, Wirsberg
Weblinks
Einzelnachweise
- Hahn, S. 277
- Hahn, S. 282
- Hahn, S. 283.
- Hahn, S. 285