Comunitas Vorsorgestiftung
Die Comunitas Vorsorgestiftung mit Sitz in Bern ist eine Pensionskasse der Schweizer Gemeinden sowie Institutionen mit öffentlichen Aufgaben. Sie versichert als Vorsorgeeinrichtung die Mitarbeiter des Schweizerischen Gemeindeverbandes und seiner Mitglieder im Rahmen der 2. Säule.
Comunitas Vorsorgestiftung | |
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Rechtsform | Stiftung |
Gründung | 1966 |
Auflösung | 13. November 2017 |
Auflösungsgrund | Fusion mit Previs Vorsorge; rückwirkend per 1. Januar 2017 |
Sitz | Bern, Schweiz |
Leitung | Stefan Demetz (Geschäftsführer a. i.) Stefan Christen (Stiftungsrats-Präsident) |
Umsatz | 225 Mio. CHF (2016) |
Branche | Pensionskassen |
Website | www.previs.ch www.comunitas.ch |
Geschichte
Die Vorsorgeeinrichtung wurde 1966 als Pensionskasse des Schweizerischen Gemeindeverbandes gegründet. Sie gehörte damals als Abteilung mit Sondervermögen und eigenen Organen der Interkantonalen Gemeinschaftsstiftung für Personalvorsorge an. 1988 wurde die Pensionskasse in eine selbständige Stiftung umgewandelt. Ihr waren per Ende 2016 insgesamt 641 Arbeitgeber, davon 252 Gemeinden, 389 gemeindenahe Betriebe und Institutionen, mit 11'805 aktiv Versicherte sowie 3'038 Rentenbezüger angeschlossen. Die Vermögensanlagen beliefen sich auf 2,079 Milliarden Schweizer Franken.
Im 2016 haben die Stiftungsräte der beiden Vorsorgeeinrichtungen Comunitas und Previs den Grundsatzbeschluss zur Fusionierung gefasst. Unter der Dachmarke "Previs Vorsorge" werden neu über 1'300 angeschlossene Arbeitgeber mit rund 37'000 Versicherten und Rentnern betreut werden. Comunitas tritt als eigenständiges Vorsorgewerk unter der Previs-Dachmarke weiter mit dem bisherigen Namen "Comunitas" auf. Comunitas ist als Gemeinschaftsstiftung organisiert, Previs als Sammelstiftung. Die ihr angeschlossenen Vorsorgewerke werden deshalb finanziell, versicherungstechnisch und organisatorisch separat geführt.
Mit dem Handelsregistereintrag ist die Fusion mit Datum vom 13. November 2017 rückwirkend auf den 1. Januar 2017 rechtskräftig geworden.[1]
Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sowie die dazugehörigen Verordnungen. Zu den Rechtsgrundlagen zählen zudem die Anschlussvereinbarung, die Statuten sowie die Reglemente der Comunitas Vorsorgestiftung.
Organisation
Oberstes geschäftsleitendes Führungsorgan der Stiftung ist der Stiftungsrat. Dieser setzt sich paritätisch aus 6 - 10 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen und wird von der ebenfalls paritätisch zusammengesetzten Delegiertenversammlung jeweils auf vier Jahre gewählt. Das operative Tagesgeschäft wird von der Geschäftsstelle ausgeführt.