Bleibeperspektive
Bleibeperspektive ist ein Begriff in der deutschen Flüchtlingsdebatte für die Aussicht eines Asylbewerbers oder Flüchtlings auf einen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalt. Dieser Ausdruck und vergleichbare Ausdrücke werden vielfach in der politischen Debatte um die Flüchtlingspolitik in Deutschland im Zuge der Flüchtlingskrise ab 2015 verwendet.
Bleibeperspektive ist ein umgangssprachlicher, zusammenfassender Ausdruck, der zwar in behördlichen Bestimmungen und politischen Diskussionen benutzt wird, aber nicht in Gesetzen als Rechtsbegriff vorkommt.
Rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt
Eine gute Bleibeperspektive (auch: dauerhafte Aufenthaltsperspektive, positive Bleibeprognose oder günstige Aufenthaltsprognose[1]) ist eine zusammenfassende Formulierung dafür, dass für einen Flüchtling ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.[2] In Abgrenzung hierzu wird im gegenteiligen Fall von keiner guten Bleibeperspektive oder auch einer geringen Bleibewahrscheinlichkeit gesprochen.
Das Bundesinnenministerium legte mit Stand Oktober 2015 fest, dass eine „gute Bleibeperspektive“ besteht, wenn „ein Asylbewerber aus einem Herkunftsland stammt, das eine Schutzquote von über 50 Prozent aufweist“.[3] Dieses galt zunächst für Asylbewerber aus Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien.[4] Von August 2019 bis März 2021 galt die gute Bleibeperspektive nur noch für Asylbewerber aus Syrien und Eritrea.[5][4][6] Seit dem 1. März 2021 gilt diese Regelung für Eritrea, Syrien und Somalia.[7]
Keine gute Bleibeperspektive wird nach dem neuen Aufenthaltsrecht insbesondere bei einem Asylbewerber vermutet, der aus einem sicheren Herkunftsstaat (§ 29a Asylgesetz) stammt.[8]
Konkret wird der Begriff einerseits verwendet, um die Zielgruppe für bestimmte Leistungen einzugrenzen:
- Mit Kabinettsbeschluss wurde vom 29. Juli 2015 eine weitere Verbesserung für die Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden und Geduldeten ermöglicht: Demnach wurden Praktika zur Berufsorientierung für Geduldete und Asylbewerber mit „guter Bleibeperspektive“ zustimmungsfrei;[9] auch die Beschäftigungsverordnung wurde entsprechend geändert.[10][11]
- Asylsuchende mit „guter Bleibeperspektive“ haben gemäß dem Entwurf der Regierungsparteien im Deutschen Bundestag[12] für das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das am 24. Oktober 2015 in Kraft trat, Zugang zu Integrationskursen und zu Förderinstrumenten der Arbeitsmarktpolitik. Ferner wird in diesem Gesetzesentwurf § 44 Abs. 2 Satz 2 Nummern 1 bis 3 AufenthG so angestellt, dass als der Kreis derjenigen festlegt wird, die (speziell im Hinblick auf die Teilnahme an den Integrationskursen) eine „gute Bleibeperspektive“ haben. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verfolgte der Gesetzgeber vor allem das Ziel, die Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben, möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren.[13]
- Entsprechend sieht die Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Dezember 2015 Einstiegskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive vor.[14]
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sieht Integrationskurse für Asylbewerber mit „guter Bleibeperspektive“ vor; gemeint waren hier (2015) Personen aus Syrien, Eritrea, Iran, Irak sowie Flüchtlinge mit Duldung.[14]
- Im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren wird in Abschnitt B. Besonderer Teil darauf Bezug genommen, dass der Gesetzgeber bestimmte Gütergruppen vom existenznotwendiger Grundbedarf ausnimmt, „solange die Bleibeperspektive der Leistungsberechtigten ungesichert und deshalb von einem nur kurzfristigen Aufenthalt auszugehen ist“. Dabei wird die konkrete Bedarfslage der Betroffenen ggf. „gruppenspezifisch“ erfasst.[15]
- Dass für Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen in Zukunft vor allem Sachleistungen statt eines Geldbetrags zur Deckung persönlicher Bedürfnisse vorgesehen ist, wird seitens der Bundesregierung damit begründet, „Fehlanreize“ bei „Menschen ohne Bleibeperspektive“ zu vermeiden.[16]
Einen Überblick über Sprachförderungs- und Integrationsmaßnahmen der Bundesregierung, die insbesondere Menschen ab Antragstellung im Asylverfahren bei guter Bleibeperspektive sowie anerkannte Asylbewerbern und Geduldeten zur Verfügung stehen, bietet eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Dezember 2016.[17]
Der Begriff wird zudem eingesetzt, um eine Zielgruppe für eine Beschleunigung von Prüfungsverfahren, auch im Hinblick auf Ausweisung und Abschiebung, zu benennen.[3] Das bayerische Kabinett einigte sich im Juli 2015 auf Aufnahme-Einrichtungen und schnelle Verfahren für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit; gemeint sind hier Menschen aus sicheren Herkunftsländern sowie aus Albanien, Kosovo und Montenegro – welche zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu den sicheren Herkunftsstaaten zählten – sowie eventuell weitere, insbesondere afrikanische Staaten.[18]
In den europarechtliche Regelungen zur Prüfung von Asylanträgen, wie sie in der Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie) festgelegt sind, sind beschleunigte Prüfungsverfahren in Artikel 31 Absatz 8 vorgesehen und dabei aber keine vagen, auf eine Prognose bezogenen Ausdrücke verwendet, sondern vielmehr konkrete Kriterien dafür angegeben, unter welchen Umständen beschleunigte Verfahren eingesetzt werden können.
Alternative Wortverwendung
Ebenfalls im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise wird von einer „Bleibeperspektive im eigenen Land“ gesprochen, wenn es um die Bekämpfung von Fluchtursachen geht. So betonten die Politiker Joschka Fischer und Gerd Müller bei ihren Auslandsreisen Ende 2015 die Bedeutung von Solidarität in Krisenzeiten bzw. von Unterstützung bei der beruflichen Bildung und humanitären Hilfen für Kinder.[19][20] Auch Bundespräsident Joachim Gauck verwendete das Wort, als er sich in einer Rede in Lagos im Februar 2016 für das Modell der dualen Berufsausbildung aussprach und die Hoffnung ausdrückte, dass sich so die „Bleibeperspektive“ für junge Menschen im eigenen Land verbessern möge.[21]
Innerstaatlich wird von der „Bleibeperspektive im ländlichen Raum“ gesprochen, wenn es um die Gestaltung des ländlichen Raums durch eine Förderung regionaler Arbeitsplätze und Wirtschaftskreisläufe geht[22], um dadurch eine Abwanderung in die Städte („Landflucht“) zu vermeiden.[23]
Weblinks
- Auswertung von Brigitte Pothmer (PDF; 79 kB)
- Antwort Bundesregierung Asylstatistik 2014 (PDF; 4141 kB)
Einzelnachweise
- So Formulierungen in den folgenden Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts: 1 2.
- Diese Formulierung ist entsprechend an mehreren Stellen im Aufenthaltsgesetz eingearbeitet; etwa § 45a Aufenthaltsgesetz
- Antwort des Bundesinnenministeriums vom 12. Oktober 2015 auf die Schriftliche Frage Nummer 10/26 von Brigitte Pothmer. Siehe Weblinks.
- Ene, mene, muh und raus bist du! Mehr Asylsuchende von Integrationschancen ausgeschlossen. Abgerufen am 1. September 2019 (deutsch).
- Iraker, Iraner und Somalier aus Sprachkursen ausgegrenzt. 3. August 2019, abgerufen am 1. September 2019.
- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - faq: integrationskurse fuer asylbewerber - Was heißt gute Bleibeperspektive? Abgerufen am 1. September 2019.
- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Was heißt gute Bleibeperspektive? Abgerufen am 12. August 2021.
- Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Artikel drei
- Asylbewerbern und Geduldeten schnelleren Zugang in den Arbeitsmarkt ermöglichen. In: Pressemitteilung 275. Bundesregierung, 29. Juli 2015, abgerufen am 22. Februar 2016.
- Jungen Flüchtlingen Orientierung und Perspektiven geben. In: Pressemitteilung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 3. August 2015, abgerufen am 22. Februar 2016.
- 7.8.15: Praktika für Asylbewerber und geduldete Personen. Nordmetall, 7. August 2015, abgerufen am 22. Februar 2016.
- Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, Bundestags-Drucksache 18/6185 vom 29. September 2015
- Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, Bundestags-Drucksache 18/6185 vom 29. September 2015, S. 2.
- BA und BAMF: zwei abweichende Auffassungen zu „mit guter Bleibeperspektive“ (421 SGB III). Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), abgerufen am 22. Februar 2016.
- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren. (PDF) In: Drucksache 18/7538. Deutscher Bundestag, 16. Februar 2016, abgerufen am 22. Februar 2016. Abschnitt B. Besonderer Teil, Unterabschnitt Zu Artikel 3 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes).
- Gesetzespaket in Kraft getreten: Effektive Verfahren, frühe Integration. Bundesregierung, 26. Oktober 2015, abgerufen am 28. Februar 2016.
- Darstellung der Maßnahmen der Bundesregierung für die Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen. (PDF) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Dezember 2016, abgerufen am 6. Januar 2018.
- Pressemitteilung Nr. 222: Bericht aus der Kabinettssitzung. (PDF) www.bayern.de, 20. Juli 2015, abgerufen am 22. Februar 2016.
- BMZ: “Die Zukunft Eritreas liegt im eigenen Land” – Minister Müller beendet Eritrea-Reise. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, 2016, abgerufen am 23. Februar 2016.
- Joschka Fischer: „Zäune lösen keine Probleme“. ORF.at, 11. November 2015, abgerufen am 23. Februar 2016.
- Joachim Gauck: „Das würde natürlich auch dazu führen, dass die Bleibeperspektive von Menschen, die hier aufwachsen, besser wäre. Und nicht so viele Menschen sich aufmachen und in anderen Teilen der Welt, auch bei uns dann, Lebensperspektiven suchen. Was man verstehen kann, wenn man die Armut in diesen Ländern hier gesehen hat.“ Zitat aus: Thielko Grieß: Gauck wünscht sich „Bleibeperspektive“ für junge Nigerianer. Deutschlandradio Kultur, 9. Februar 2016, abgerufen am 23. Februar 2016.
- Ländlicher Raum: Bauernfamilien stärken – Heimat gestalten. (Nicht mehr online verfügbar.) Bayerischer Bauernverband, 3. Mai 2013, archiviert vom Original am 23. Februar 2016; abgerufen am 23. Februar 2016. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Brigitte Scherb: LandFrauen – aktiv für die Gestaltung des ländlichen Raumes. (PDF) In: Der ländliche Raum: Vielfalt ist seine Stärke. Jubiläumsausgabe Ländlicher Raum, 60 Jahre Agrarsoziale Gesellschaft e.V., H 20781, 58. Jahrgang, Nr. 05/06 2007. Agrarsoziale Gesellschaft, 2007, abgerufen am 23. Februar 2016. S. 90–91.