Arbeitsgericht Freiburg
Das Arbeitsgericht Freiburg, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der neun baden-württembergischen Arbeitsgerichte.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Freiburg im Breisgau in der Habsburgerstraße 103. Es unterhält Kammern in Offenburg und Lörrach.
Das Arbeitsgericht Freiburg ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Freiburg im Breisgau, dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, dem Landkreis Emmendingen, dem Landkreis Lörrach, dem Ortenaukreis und dem Landkreis Waldshut.[1] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Freiburg sind das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Einzelnachweise
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen vom 24. Oktober 2017, GBl. S. 560
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