Arbeitsgericht Lörrach
Das Arbeitsgericht Lörrach war bis Ende 2017 ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in Lörrach in der Weinbrennerstraße 5. Es unterhielt zwei Kammern in Radolfzell in der Seetorstraße 5.
Das Arbeitsgericht Lörrach mit seinem Direktor Claus-Peter Wahl war für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus dem Landkreis Lörrach, dem Landkreis Konstanz und dem Landkreis Waldshut zuständig.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Lörrach waren das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Auflösung und Nachfolge
Durch das baden-württembergische Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen vom 24. Oktober 2017 wurde das Gericht zum 1. Januar 2018 aufgelöst. Seitdem bestehen in Lörrach auswärtige Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg. Die Kammern in Radolfzell sind seitdem dem neu errichteten Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen zugeordnet.[1]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen vom 24. Oktober 2017, GBl. S. 560